Herbstlaub

Herbstlaub = Unfallzeit. Wer haftet?

Herbstlaub: Wenn im Herbst die Blätter auf öffentliche Straßen und Gehwegen fallen, ist es in der Regel Aufgabe der Gemeinden, diese zu entfernen. Grenzen jedoch private Grundstücke an diese Gehwege, liegt die Verantwortung für die Laubbeseitigung bei den Grundstückseigentümern. Dies …