Mietvertrag

Wohnraummietvertrag, Vereinbarung einer Verwaltungspauschale ist unwirksam

Verwaltungspauschale: Die Parteien eines Wohnraummietvertrages können vereinbaren, dass der Mieter bestimmte Betriebskosten trägt, die in der Betriebskostenverordnung bezeichnet werden. Dies ist möglich als Pauschale oder im Wege (angemessener) Vorauszahlungen mit Abrechnungspflicht. Einer solchen Vereinbarung bedarf es, weil der Vermieter nach …