Verwaltervertrag

Bestellung eines WEG-Verwalters – Angaben im Verwaltervertrag

Über die Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit. Die Bestellung darf auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Falle der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre. Nach einem Urteil des …