Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung – Laufzeit verlängert bis 15.4.2023

Energieeinsparverordnung: Welche Laufzeiten? Der Bundesrat hatte am 16.9.2022 der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) und der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) zugestimmt. Die EnSimiMaV gilt seit dem 1.10.2022 und tritt zum Ablauf des 30.9.2024 automatisch wieder außer Kraft. Die zunächst bis zum 28.2.2023 befristete EnSikuMaV gilt nun aufgrund …