Haftung bei Wasserschaden

Wasserschaden, kein Ersatzanspruch von Mieter zu Mieter

Ein Mieter hat nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. wegen der Beschädigung der von ihm in der Wohnung angebrachten Tapeten durch einen Wasserschaden aus der darüber gelegenen Wohnung keinen Ersatzanspruch gegen den Mieter, der den Schaden verursacht hat. …