WEG-Verwalter

Amtsniederlegung eines WEG-Verwalters

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. hat der WEG-Verwalters jederzeit die Möglichkeit, sein Amt niederzulegen, ohne dass es dafür besonderer Voraussetzungen bedarf. Die Erklärung der Niederlegung muss nicht gegenüber der Eigentümerversammlung erfolgen, sondern es reicht die Mitteilung an …