Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung – Laufzeit verlängert bis 15.4.2023

Energieeinsparverordnung: Welche Laufzeiten? Energieeinsparverordnung: Der Bundesrat hatte am 16.9.2022 der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) und der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) zugestimmt. Die EnSimiMaV gilt seit dem 1.10.2022 und tritt zum Ablauf des 30.9.2024 automatisch wieder außer Kraft. Die zunächst bis zum 28.2.2023 befristete EnSikuMaV gilt nun …

Energieausweis das wertlose nutzlose Stück Papier

Der Energieausweis wurde eingeführt, um Mieter oder Käufer einer Immobilie den Energiewert des Objektes zu verdeutlichen. In der jetzigen Form ist der Energieausweis absolut nutzlos. Warum ist das so? Zum Test hat man fünf verschiedene Energieexperten ein und selbes Objekt …