Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung bei unbefugter Überlassung der Wohnung

Ein zur fristlose Kündigung des Mietvertrags berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt (Gebrauchsüberlassung) und diese unbefugte Gebrauchsüberlassung trotz Abhilfefrist nicht …