Schadenersatzanspruch: Grundsätzlich ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst jene Maßnahmen, die ein umsichtiger und …