Handwerkerrechnung = Steuerbonus.

Handwerkerrechnung: Eigentümer und Mieter können gleichermaßen gefördert werden.

Wer Dienst- und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt in Anspruch nimmt, kann diese Aufwendungen Steuerlich berücksichtigen. Für Handwerkerleistungen sind jährlich 20 Prozent der Kosten bis 6.000 Euro, maximal 1200 Euro, direkt von seiner Steuerschuld abziehbar. Mit diesem Steuerbonus werden Aufwendungen für handwerkliche Tätigkeiten berücksichtigt, die in einer selbst genutzten Wohnung oder Haus ausgeführt werden. Dabei ist es völlig egal, wenn Sie nur Mieter der Immobilie sind. Bei Eigentümergemeinschaften sind auch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum begünstigt. Wohnungseigentümer sollten daher darauf achten, dass die Handwerkerleistung gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen wird und auch der einzelne Miteigentumsanteil bescheinigt wird.Barzahlungen sind nicht ratsam. Warum?
Um in den Genuss der Steuerermäßigung (Handwerkerrechnung) zu kommen, brauchen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Angaben. Um die unbaren Zahlung nachzuweisen, ist es erforderlich einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg oder einen Beleg für Electronic Cash-Banking vorzulegen.
Neubauten sind nicht begünstigt

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Den Steuerbonus gibt es für die in den Handwerkerleistungen ausgewiesenen Lohn- und Fahrtkosten. Für Materialkosten wird keine Steuerermäßigung gewährt. Neben Schönheitsreparaturen und Ausbesserungsarbeiten sind auch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt, nicht jedoch Neubauten. Was alles als Neubau zählt, sehen Finanzverwaltungen und Gerichte unterschiedlich. So dürfen z.B. Aufwendungen zum Ausbau eines Dachgeschosses, für den nachträglichen Einbau eines Wintergartens oder einer Gaube in einer Dachschräge nicht abgezogen werden, weil dadurch die Wohnfläche vergrößert wird. Für den nachträglichen Einbau eines Kachelofens und eines Edelstahlschornsteins im gasbeheizten Einfamilienhaus wurde dagegen der Steuerbonus gewährt. Entscheidend ist auf jeden Fall, dass die Handwerkerleistungen in einem bereits vorhandenen Haushalt erbracht werden. Ob es in jedem Fall schädlich ist, wenn dabei auch etwas neu geschaffen wird, bleibt weiterhin ungeklärt.

Alle Angabe ohne Gewähr!

  23. September 2015
  Kategorie: Immobilien Allgemein

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