Eigentümer muss seinen Baumbestand pflegen

Baumbestand: Heute möchte ich mal ein paar Zeilen zum Thema Nachbarschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Baumbestandspflege schreiben. Zwischen Grundstückeigentümer gibt es leider immer wider heftigen Streit was die Pflege der Bäume angeht.

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Als Eigentümer eines Grundstückes, ist man rechtlich verpflichtet, man spricht von einer sogenannten „nachbarrechtlichen Fürsorgepflicht“ seine Bäume regelmäßig zu prüfen ob der Baumbestand krank oder überaltert ist. Ist dies der Fall, muss man die Bäume beschneiden oder im schlimmsten fall fällen. Dabei soll auch die Gefahr vermieden werden, dass abknickende Äste auf das Nachbargrundstück fallen. Versäumt das ein Eigentümer, so ist er Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Geschädigten. So entschied der Bundesgerichtshof.
BGH Az: V ZR 84/04

  23. September 2015
  Kategorie: Immobilien Allgemein

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