Untervermietung meiner Mietwohnung

Heute möchte ich mal das Thema untervermieten aufgreifen. Momentan ist das in aller Munde. Dazu gibt es auch ein paar neue Gerichtsurteile. Sie dazu unsere Seite Mietrechtsurteile.

Das Münchner Amtsgericht hat entschieden, dass man seine Wohnung untergewissen Voraussetzungen untervernieten darf. (AZ: 422 C 13968/13)

Aber wann ist eine Untervermietung erlaubt? Maderer Immobilien beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie ist es mit den Versicherungen? Sie sollten von Ihrem Untervermieter eine ausreichende hohe Haftpflichtversicherung verlangen. Sollten Schäden gegenüber Dritten entstehen, springt die Haftpflichtversicherung ein. Z.B. Wasserschaden. Sie sollten auch nicht auf eine Hausratsversicherung verzichten.

Was darf ich von meinem Untermieter an Miete verlangen? Sie können Ortsübliche Mieten von Ihrem Untermieter verlangen. Eine gute Hilfe ist ein Mietspiegel. Sollten Sie theoretisch selbst eine Mietzahlung von 600€ haben und vermieten die Wohnung für 2.500€ unter, wäre das im Sinne des Gesetzes Mietwucher! Sollten Sie mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen, müssen Sie diesen versteuern.

Wie sollte der Untermietvertrag sein? Es sollte das ganze Inventar im Vertrag stehen, der Zustand der Möbel protokolliert werden. Auch die Wände und Bodenbelege sollte man mit aufführen. Die Anzahl der Schlüssel sollten mit aufgeschrieben werden. Wenn Ihr Untermieter Nebenkosten zahlen soll, sollten Sie diese auch im vertrag mit erwähnen. Sie sollten auch eine Kaution verlangen. Denn Sie haften für Schäden an der Wohnung gegenüber Ihrem Vermieter. Die Kündigungsfrist für einen Untermietvertrag beläuft sich genauso auf 3 Monate wie ein ganz normaler Mietvertrag.

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Sind Besucher auch schon Untermieter? Nach 6 Wochen Dauer Aufenthalt in der Wohnung, spricht man nicht mehr von einem Besuch. Sondern es beginnt ein Untermietverhältnis. Die Ausnahme ist, Eltern oder Kinder. Die können und dürfen Sie jederzeit mit in der Wohnung aufnehmen. Ist der Familienangehörige oder Freund noch wo anders gemeldet, ist es keine Untervermietung. Bringen Sie aber Möbelstücke mit, ist es wieder eine Untervermietung.

Kann ich ohne Zustimmung meines Vermieters untervermieten? Sollten Sie für eine gewisse Zeit ausziehen (Auslandsaufenthalt) müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bieten. Er kann völlig frei Entscheiden ober zustimmt oder nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie einzelne Zimmer untervermieten möchten. Das müssen Sie Ihren Vermieter nur informieren. So fern Ihre Gründe nachvollziehbar sind, muss er dies in der Regel dulden. Gründe können sein, Krankheit (Einzug einer Pflegehilfe), Jobverlust und dadurch Geldnot.

Wann kann der Vermieter ablehnen? Wenn Ihr Untermieter schon mal wegen Randale oder Lärmbelästigungen gekündigt wurde.

Maderer Immobilien + Team

  23. September 2015
  Kategorie: Immobilien Vermieten

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