Wann muss ich die Wohnung streichen?

Wann müssen Mieter ihre Wohnung streichen?

Der Auszug aus einer Wohnung wirft oft die Frage auf: Müssen Sie als Mieter die Wohnung streichen? Häufig haben Mieter und Vermieter hier unterschiedliche Ansichten – und viele Klauseln in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam.

Kratzer im Teppich, verfärbte Wände oder abblätternde Farbe am Fensterrahmen mögen während der Mietzeit Kleinigkeiten sein, können aber beim Auszug zum Streitpunkt werden. Vermieter pochen oft auf eine vollständige Renovierung und berufen sich dabei auf den Mietvertrag.

Es ist jedoch entscheidend zu wissen, dass nicht alle Klauseln im Mietvertrag, die Schönheitsreparaturen betreffen, rechtlich bindend sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen weitgehend mieterfreundlich entschieden und die Rechte der Vermieter bezüglich dieser Reparaturen erheblich eingeschränkt.

Grundsätzlich gilt: Als Mieter sind Sie nur dafür verantwortlich, Abnutzungen oder Schäden zu beheben, die Sie auch tatsächlich verursacht oder „abgewohnt“ haben. Enthält Ihr Mietvertrag Klauseln, die Sie zu umfangreichen Maler- oder Renovierungsarbeiten verpflichten, sind diese Klauseln oft unwirksam. In solchen Fällen sind Sie als Mieter in der Regel berechtigt, diese unwirksamen Klauseln zu ignorieren.

Auch interessant: