Immobilienmakler und das neue 14 tägige Widerrufsrecht nach EU Richtlinie
Widerrufsrecht beim Immobilienmakler: Was Kunden wissen müssen
Das 14-tägige Widerrufsrecht kennen die meisten vom Online-Shopping. Doch wussten Sie, dass dieses Recht seit dem 13. Juni 2014 auch für Verträge mit Immobilienmaklern gilt? Wir erklären, was das für Sie als Interessent bedeutet.
Wann entsteht überhaupt ein Maklervertrag?
Schneller als viele denken! Ein rechtsgültiger Maklervertrag kommt oft schon durch den ersten digitalen Kontakt zustande.
- Beispiel: Sie finden online eine Traumimmobilie und stellen über das Portal eine Anfrage. Der Makler antwortet Ihnen per E-Mail und sendet Ihnen das Exposé. Schon in diesem Moment ist ein Maklervertrag zustande gekommen. Kommt es später zum Kauf, hat der Makler Anspruch auf seine Provision.
Das Widerrufsrecht: Ihr Schutz bei Fernabsatzverträgen
Da der erste Kontakt meist online, per E-Mail oder Telefon stattfindet, handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Und genau hier greift Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Regelung sorgt für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit.
Die Widerrufsbelehrung: Eine Pflicht für jeden Makler
Ein seriöser Makler wird Sie aktiv und nachweislich über Ihr Widerrufsrecht aufklären.
- Pflicht des Maklers: Er muss Sie offiziell belehren und Ihnen ein entsprechendes Widerrufsformular zur Verfügung stellen.
- Beginn der Frist: Die 14-tägige Frist beginnt erst, nachdem Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten haben.
- Achtung: Erhalten Sie keine oder nur eine fehlerhafte Belehrung, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht auf ganze 12 Monate und 14 Tage!
Was passiert nach einem Widerruf? Der Anspruch auf Wertersatz
Was geschieht, wenn Sie den Maklervertrag widerrufen, aber durch die Tätigkeit des Maklers bereits den Kauf- oder Mietvertrag für Ihre Wunschimmobilie abgeschlossen haben?
- Der Provisionsanspruch entfällt: Durch den Widerruf verliert der Makler seinen ursprünglichen Anspruch auf die Provision.
- Aber: Der Makler hat stattdessen einen Anspruch auf Wertersatz. Das bedeutet, er kann eine Entschädigung für die bereits erbrachte Leistung verlangen, deren Höhe in der Regel der entgangenen Provision entspricht.
So wird sichergestellt, dass die Leistung des Maklers fair vergütet wird, während Ihr Recht als Verbraucher gewahrt bleibt.
Ihr Team von Maderer Immobilien
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