Bestellerprinzip für Immobilienmakler

Bestellerprinzip für Immobilienmakler: Das müssen Sie wissen

Das Bestellerprinzip hat die Landschaft der Immobilienvermittlung, insbesondere im Mietbereich, grundlegend verändert. Es wirft viele Fragen auf – sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern. Die Verunsicherung darüber, wer wann zahlt, ist groß.

Deshalb haben wir diesen Ratgeber erstellt. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Bestellerprinzip für Immobilienmakler, um Klarheit zu schaffen und Ihnen Sicherheit zu geben.

Worum geht es beim Bestellerprinzip genau?

Früher war es gängige Praxis, dass die Maklerprovision beim Mieten fast immer vom Mieter getragen werden musste, selbst wenn er den Makler gar nicht beauftragt hatte. Dies wurde von vielen als ungerecht empfunden. Das Bestellerprinzip soll genau diese Ungerechtigkeit beheben: Wer den Immobilienmakler beauftragt, bezahlt ihn auch.

Wichtig: Diese Regelung gilt ausschließlich für Wohnraummieten, nicht für den Kauf oder Verkauf von Immobilien.

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Warum wurde das Bestellerprinzip eingeführt?

Die Bundesregierung hat das Bestellerprinzip eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. Aus Sicht vieler Mieter waren die bisherigen Provisionen für nur ein oder zwei Besichtigungen viel zu hoch. Die eigentliche Leistung des Maklers – die aufwendige Vermittlung und Organisation – kommt schließlich primär dem Auftraggeber (meist dem Vermieter) zugute. Es schien unfair, dass der Mieter dafür aufkommen musste.

Gab es ähnliche Regelungen schon vorher?

Ja, das Prinzip, dass der Auftraggeber zahlt, war auch vor dem Bestellerprinzip in bestimmten Fällen üblich:

  • Wenn Wohnungssuchende selbst einen Makler mit der Suche nach einer Immobilie beauftragten, mussten sie diesen auch bezahlen.
  • Bei der Vermietung von Neubauten kam es ebenfalls vor, dass Bauträger die Maklerkosten übernahmen. Allerdings wurden diese Kosten dann oft indirekt auf die Miete umgelegt.

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Wo ist das Gesetz zum Bestellerprinzip für Immobilienmakler geregelt?

Das Gesetz zum Bestellerprinzip ist im Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) verankert.

Seit wann gilt das Bestellerprinzip für Immobilienmakler?

Das Gesetz ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Ab diesem Stichtag gilt die klare Regelung: Grundsätzlich zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Diese Regelung beschränkt sich explizit auf den Mietmarkt.

Was ändert sich dadurch für Mieter?

Für Mieter hat sich die Situation deutlich entspannt. Es ist nun grundsätzlich unerheblich, ob eine Immobilie von einem Makler oder von Privat angeboten wird. Sie können Wohnungen besichtigen und anmieten, ohne befürchten zu müssen, dass Maklerkosten auf sie zukommen, es sei denn, sie haben den Makler selbst explizit mit der Suche beauftragt.

Wann muss der Mietsuchende doch noch zahlen?

Seit dem 1. Juni 2015 zahlen Mieter den Makler nur noch unter zwei strengen Bedingungen:

  1. Sie haben den Makler selbst mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt.
  2. Der Makler bietet daraufhin eine Wohnung an, die nicht bereits auf dem freien Markt angeboten wurde (z.B. in Inseraten des Vermieters oder durch andere Makler).

Was ändert sich für den Vermieter?

Für Vermieter war die Beauftragung eines Maklers in der Vergangenheit oft ein bequemer und kostenfreier Service, der viel Aufwand, Zeit und Nerven sparte. Da nun der Auftraggeber – also in vielen Fällen der Vermieter – die Maklerkosten tragen muss, wird erwartet, dass viele Vermieter zukünftig auf Maklerdienste verzichten. Sie kümmern sich dann selbst um Inserate, Terminabsprachen, Wohnungsbesichtigungen und die Vorbereitung von Mietverträgen. Die Immobilienbranche rechnet fest damit, dass die Vermittlung in Eigenregie durch das Bestellerprinzip deutlich zunehmen wird.