Immobilienmakler und das neue 14 tägige Widerrufsrecht nach EU Richtlinie

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Interessenten von Immobilien. Was heißt das konkret?

Jeder kennt das 14 tägige Widerrufsrecht beim Abschluss von Verträgen über das Internet, per Telefon oder Fax. Das gleiche 14 tägige Widerrufsrecht müssen jetzt auch Immobilienmakler bzw. alle Gewerbetreibenden in der Immobilienbranche anwenden wenn es um den Maklervertrag geht.

Da die meisten Erstkontakte zwischen Immobilienmakler und Interessenten über das Internet stattfinden, also elektronisch, erfolgt der Vertragsabschluss kurz Maklervertrag genannt ebenfalls elektronisch.

Beispiel: Der Immobilien suchende findet im Internet ein Angebot von einem Immobilienmakler und sendet eine Anfrage per Mail, im Regelfall bestätigt der Makler auch per Mail die Anfrage. Damit ist für das Wunschobjekt ein Maklervertrag zustande gekommen und der Makler hat einen Anspruch auf seine Provision nach erfolgreicher Vermittlung.

Stichtag 13.06.2014 – Fernabsatz Regeln gelten auch für Immobilienmakler

Aber: Seit 13.06.2014 gilt bei rein elektronischen Kontakt die Regeln des sogenannten Fernabsatzgeschäftes, die unter „ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“ zustande gekommen sind. Der Immobilien Interessent hat danach ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Da es in der Vergangenheit unterschiedliche Gerichtsurteile gab, hat man jetzt Rechtssicherheit! Das Widerrufsrecht gilt demnach immer dann, wenn eine Provision vereinbart wurde.

Alle geschlossenen Maklerverträge mit Immobilienmaklern müssen ab sofort ein Widerrufsrecht beinhalten. Der Makler hat den Immobilien Interessenten über sein Widerrufsrecht zu belehren und ein entsprechendes Formular auszuhändigen. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage. Beginnend mit dem Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor der Interessent eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Bekommt der Interessent keine Widerrufsbelehrung oder wird nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, kann der Interessent bis zu zwölf Monate und 14 Tage den Maklervertrag widerrufen.

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Wird der Maklervertrag mit dem Immobilienmakler widerrufen, müssen beide Seiten die empfangenen Leistungen erstatten. Was passiert, wenn aufgrund der Makler-Info der Mietvertrag oder der Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen wurde und die Provision zu Zahlung fällig wäre? Der Widerruf ist trotzdem noch möglich. Der Provisionsanspruch entfällt. Aber! Der Immobilienmakler hat dann stattdessen Anspruch auf seinen Wertersatz, was letztendlich der Provision gleichkommen kann.

Maderer Immobilien + Team