Muss die Wohnung von einem Fachmann renoviert werden?

Muss die Wohnung bei Auszug professionell renoviert werden? Ein Leitfaden für Mieter und Vermieter

Als Immobilienmakler werden wir oft gefragt: “Muss die Wohnung von einem Fachmann renoviert werden?” Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die Mieter verunsichern. Hier klären wir Sie über die aktuelle Rechtslage in Deutschland auf.

Rechtliche Sicherheit ist das Fundament jeder erfolgreichen Immobilienvermarktung. Als Ihr erfahrener Immobilienmakler in Nürnberg, Fürth und Erlangen unterstützen wir Sie nicht nur bei der Bewertung Ihrer Immobilie, sondern sorgen auch für rechtssichere Prozesse bei Verkauf und Vermietung.

Eigenleistung statt Fachfirma: Was das Gesetz sagt

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Mieter beim Auszug verpflichtet sind, eine Fachfirma mit Schönheitsreparaturen zu beauftragen. Die gute Nachricht für Mieter (und die wichtige Information für Vermieter): Das ist in der Regel nicht zulässig!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Klauseln in Mietverträgen, die Mieter zur Beauftragung einer Fachfirma verpflichten, unwirksam sind (z.B. Az. VIII ZR 294/09). Solche Vereinbarungen könnten so verstanden werden, dass Eigenleistungen des Mieters – auch mit Hilfe von Freunden oder Bekannten – verboten sind. Dies widerspricht jedoch dem Mietrecht.

Ein Schritt weiter ging sogar das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, das eine Klausel für unwirksam erklärte, die besagte: “Dass die Wohnung fachmännisch renoviert zu übergeben ist” (OLG Stuttgart, Az. 8 RE-Miet 2/92).

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Maurice Reichardt
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Ich bin der Herr Reichardt und bin rundum zufrieden gewesen immer freundlich und immer kurze Wartezeit bei E-Mails.Alles insgesamt sehr gut.👍
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Sabine Hauguth
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Ich war sehr erfreut über die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit von Herrn Maderer, der auch jederzeit für alle Fragen und Anliegen offen war. Die beste Entscheidung dieses Projekt betreffend!
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Kai Obermeier
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Herr Maderer hat den gesamten Ablauf von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe professionell, freundlich und zuverlässig begleitet. Er war jederzeit gut erreichbar, hat alle Fragen schnell beantwortet und den gesamten Prozess transparent und unkompliziert gestaltet. Gerade bei meiner ersten eigenen Wohnung hat mir seine Unterstützung viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich während des gesamten Ablaufs sehr gut betreut gefühlt. Vielen Dank an Herrn Maderer für die angenehme Zusammenarbeit. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Verena S.
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Der gesamte Prozess lief dank Herr Maderer reibungslos ab. Besonders gut gefallen hat uns seine gute Erreichbarkeit, die transparente Zusammenarbeit und die schnelle Rückmeldung bei Fragen. Sehr zu empfehlen.
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Jens Krugmann
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Ich hätte nicht gedacht, dass meine Immobilie so schnell und professionell vermarket und letztendlich auch verkauft wird. Ein großes Dankeschön an Maderer Immobilien. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
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Sandra Wahl
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Sehr freundlich und hat gut unterstützt.
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Gordon Freeman
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So wünscht man sich das: Professionell, pünktlich und absolut unkompliziert. Der gesamte Prozess lief ohne jegliche Probleme ab. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! 5 Sterne sind hier mehr als verdient.
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Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
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“Mittlere Art und Güte”: Was bedeutet das für Ihre Renovierung?

Auch wenn Sie nicht zwingend einen Fachmann beauftragen müssen, bedeutet das nicht, dass Sie “pfuschen” dürfen. Juristisch spricht man von der Anforderung, dass die Renovierungsarbeiten “von mittlerer Art und Güte” sein müssen.

Was heißt das konkret?

  • Qualität der Ausführung: Als Mieter dürfen Sie selbst zu Pinsel und Farbe greifen. Das Ergebnis Ihrer Arbeit – ob allein oder mit Freunden – muss jedoch durchschnittlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Blasen in der Tapete, sichtbare Streifen an der Decke oder schlecht abgedeckte Bereiche können als Mängel gewertet werden.
  • Keine überzogenen Forderungen: Vermieter können nicht verlangen, dass beispielsweise eine Raufasertapete jedes Mal neu tapeziert wird, wenn sie mehrfach überstrichen werden kann.

Im Zweifelsfall entscheidet ein Gutachter vor Gericht, ob die ausgeführten Arbeiten dem Standard “mittlerer Art und Güte” entsprechen. Das Urteil soll sicherstellen, dass Mieter nicht unnötig finanziell belastet werden, indem sie teure Handwerker beauftragen müssen. Wer die Arbeiten selbst durchführt, sollte sie jedoch auch fachgerecht ausführen können.

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Fazit für Mieter und Vermieter:
  • Mieter: Sie haben grundsätzlich das Recht, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen oder Freunde um Hilfe zu bitten. Achten Sie dabei stets auf eine fachgerechte Ausführung nach “mittlerer Art und Güte”. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug sorgfältig.
  • Vermieter: Klauseln in Mietverträgen, die eine Renovierung durch eine Fachfirma oder eine Übergabe in “fachmännischer” Qualität vorschreiben, sind unwirksam. Es ist entscheidend, dass Ihre Mietverträge den aktuellen Urteilen des BGH entsprechen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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