Herbstlaub = Unfallzeit. Wer haftet?

Herbstlaub: Wenn im Herbst die Blätter auf öffentliche Straßen und Gehwegen fallen, ist es in der Regel Aufgabe der Gemeinden, diese zu entfernen. Grenzen jedoch private Grundstücke an diese Gehwege, liegt die Verantwortung für die Laubbeseitigung bei den Grundstückseigentümern. Dies fällt unter ihre Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit im Verkehrsbereich. Wer diese Pflicht vernachlässigt, kann zu Schadensersatz verpflichtet werden, falls Dritte wegen des Laubs stürzen. Bei vermieteten Immobilien kann diese Pflicht an die Mieter weitergegeben werden. Wenn sie ihrer Verantwortung nicht nachkommen, und jemand verletzt sich, können sowohl Mieter als auch Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass sie mit ihrem persönlichen Vermögen und ihren Einkünften bis zum zulässigen Höchstbetrag zur Rechenschaft gezogen werden.

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Maurice Reichardt
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Ich bin der Herr Reichardt und bin rundum zufrieden gewesen immer freundlich und immer kurze Wartezeit bei E-Mails.Alles insgesamt sehr gut.👍
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Sabine Hauguth
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Ich war sehr erfreut über die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit von Herrn Maderer, der auch jederzeit für alle Fragen und Anliegen offen war. Die beste Entscheidung dieses Projekt betreffend!
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Kai Obermeier
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Herr Maderer hat den gesamten Ablauf von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe professionell, freundlich und zuverlässig begleitet. Er war jederzeit gut erreichbar, hat alle Fragen schnell beantwortet und den gesamten Prozess transparent und unkompliziert gestaltet. Gerade bei meiner ersten eigenen Wohnung hat mir seine Unterstützung viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich während des gesamten Ablaufs sehr gut betreut gefühlt. Vielen Dank an Herrn Maderer für die angenehme Zusammenarbeit. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Verena S.
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Der gesamte Prozess lief dank Herr Maderer reibungslos ab. Besonders gut gefallen hat uns seine gute Erreichbarkeit, die transparente Zusammenarbeit und die schnelle Rückmeldung bei Fragen. Sehr zu empfehlen.
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Jens Krugmann
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Ich hätte nicht gedacht, dass meine Immobilie so schnell und professionell vermarket und letztendlich auch verkauft wird. Ein großes Dankeschön an Maderer Immobilien. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
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Sandra Wahl
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Sehr freundlich und hat gut unterstützt.
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Gordon Freeman
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So wünscht man sich das: Professionell, pünktlich und absolut unkompliziert. Der gesamte Prozess lief ohne jegliche Probleme ab. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! 5 Sterne sind hier mehr als verdient.
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Anna H.
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Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
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Inhaber einer Privathaftpflichtversicherung können sich im Falle eines durch Herbstlaub verursachten Unfalls auf ihren Versicherungsschutz verlassen. Bei einer Vermietung sollte überprüft werden, ob zusätzlich zur Privathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist. Bei unbebauten Grundstücken oder vermieteten Immobilien, die vom Eigentümer nicht selbst bewohnt werden, könnte eine gesonderte Absicherung nötig sein.

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Anmerkung: Es ist ratsam, eine Versicherungspolice regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie ausreichenden Schutz bietet. Laut dem Bund der Versicherten ist eine Deckungssumme von mindestens 15 Mio. € für Sach-, Personen- und Vermögensschäden empfehlenswert.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

  1. Dezember 2023
  Kategorie: Immobilien Allgemein