Das Bestellerprinzip 2026: Wer zahlt bei der Vermietung in Franken wirklich den Makler?

Für Immobilienbesitzer in der Metropolregion Nürnberg ist die Vermietung der eigenen Wohnung oft mit vielen rechtlichen Fragen verbunden. Eine der häufigsten betrifft das Bestellerprinzip. Auch im Jahr 2026 gibt es leider immer noch unseriöse Akteure am Markt, die versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen.

Für uns bei Maderer Immobilien ist Transparenz oberstes Gebot. Wir in Franken schätzen ein ehrliches Wort. Deshalb klären wir hier klipp und klar auf, wer bei der Wohnungsvermittlung die Provision zahlt und vor welchen Tricks Sie sich als Eigentümer oder Mieter schützen sollten.

Wer zahlt beim Bestellerprinzip die Maklerprovision bei Vermietung?

Nach dem gesetzlichen Bestellerprinzip zahlt bei der Vermietung von Wohnraum immer exakt die Person, die den Immobilienmakler beauftragt hat. Beauftragt ein Eigentümer in Nürnberg, Fürth oder Schwabach uns mit der Vermietung seiner Immobilie, trägt er die Maklerprovision, während die Vermittlung für den Mieter komplett kostenfrei bleibt.

Darf der Makler vom Mieter Servicegebühren für Besichtigungen verlangen?

Nein, das ist rechtlich strengstens verboten. Jegliche Gebühren für Wohnungsbesichtigungen, Reservierungen oder das Ausstellen von Mietverträgen sind illegale Umgehungsversuche des Bestellerprinzips. Sollten Ihnen solche Kosten in Rechnung gestellt werden, raten wir dringend dazu, dies beim zuständigen Ordnungsamt zu melden.

Wann müssen Mieter trotz Bestellerprinzip eine Provision zahlen?

Ein Mietinteressent wird nur in einem einzigen Ausnahmefall provisionspflichtig: Wenn er dem Maklerbüro einen exklusiven Suchauftrag erteilt. Die Provision wird zudem nur fällig, wenn der Makler daraufhin aktiv eine neue Immobilie findet, die er zuvor noch nicht in seinem eigenen Bestand hatte.

Schwarze Schafe am Immobilienmarkt erkennen

Gerade in begehrten Lagen wie Nürnberg-Johannis, Oberasbach oder Zirndorf versuchen unseriöse Vermittler gelegentlich, die Provision auf den Mieter abzuwälzen.

Ein beliebter Trick: Der Makler bietet dem Mietinteressenten eine vergleichbare Wohnung aus seinem bereits bestehenden Portfolio an und verlangt dafür den Abschluss eines “Suchauftrags”.

  • Die klare rechtliche Lage: Da die Immobilie bereits im Bestand war, darf hierfür niemals eine Provision vom Mieter verlangt werden!
  • Solche Praktiken sind für uns von Maderer Immobilien absolut inakzeptabel und schaden dem Ruf der gesamten Branche.

Darum lohnt sich ein Profi-Makler für Vermieter trotzdem

Auch wenn Sie als Eigentümer den Makler nach dem Bestellerprinzip bezahlen: Die Investition zahlt sich aus. Sie sparen massiv Zeit, entgehen dem Besichtigungstourismus und minimieren das Risiko von Mietnomaden. Wir kümmern uns um die Bonitätsprüfung, rechtssichere Mietverträge nach dem Stand von 2026 und eine reibungslose Übergabe.

💡 Maderer-Tipp: Unser Maderer-Tipp für Eigentümer in der Region: Betrachten Sie die Maklerprovision bei der Vermietung nicht als reinen Kostenfaktor, sondern als Versicherung für ein langfristig sorgenfreies Mietverhältnis. Zudem können Sie die Maklerkosten für die Vermietung in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzen!

Sie möchten Ihre Wohnung in der Metropolregion rechtssicher, schnell und an geprüfte Mieter vermieten? Überlassen Sie nichts dem Zufall. Kontaktieren Sie jetzt die Experten von Maderer Immobilien für eine unverbindliche Beratung oder nutzen Sie unsere professionelle Immobilienbewertung!

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