Wohnungsrückgabe per Briefkasten: Wann die Uhr für Vermieter tickt

Es ist ein Klassiker in der Immobilienpraxis: Der Auszug war stressig, ein gemeinsamer Termin zur Übergabe kam nicht zustande, und plötzlich liegen die Wohnungsschlüssel einfach im Briefkasten des Vermieters.

Viele Eigentümer in Nürnberg und der Region fragen uns: Gilt die Wohnung damit rechtlich als zurückgegeben? Und was bedeutet das für eventuelle Schäden?

Die kurze Antwort lautet: Ja. Und genau hier lauert eine Falle für Vermieter, die Sie kennen sollten.

Der “Briefkasten-Einwurf” und die Folgen

Das Landgericht Essen hat in einem viel beachteten Urteil klargestellt: Sobald der Mieter die Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters wirft, gilt die Mietsache als zurückgegeben. Wichtig hierbei: Es muss der Briefkasten des Vermieters sein, nicht der leere Briefkasten der Mietwohnung.

Mit diesem Einwurf signalisiert der Mieter unmissverständlich: “Ich gebe den Besitz auf und Du, lieber Vermieter, kannst wieder rein.” Damit hat der Vermieter wieder die sogenannte “Sachherrschaft”.

Achtung: Die 6-Monats-Frist läuft sofort!

Warum ist dieses Detail so wichtig? Weil im Mietrecht die Uhren schneller ticken als anderswo.

Ersatzansprüche des Vermieters (z. B. wegen zerkratztem Parkett oder fehlenden Schönheitsreparaturen) verjähren extrem schnell – nämlich schon nach 6 Monaten. Diese Frist beginnt nicht erst am Monatsende oder bei Vertragsende, sondern exakt in dem Moment, in dem Sie die Schlüssel im Briefkasten haben (Rückerhalt der Mietsache).

Das Risiko: Wer als Vermieter den Briefkasten nur einmal die Woche leert oder die Schlüssel erst mal drei Wochen liegen lässt, verschenkt wertvolle Zeit. Wenn Sie Schäden erst nach 6 Monaten und einem Tag geltend machen wollen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Rückgabe: Schlüssel im Briefkasten des Vermieters = Wirksame Rückgabe.
  • Verjährung: Ab diesem Moment beginnt die 6-monatige Verjährungsfrist für Schäden.
  • Bedingung: Der Mieter muss den Besitz vollständig aufgeben (keine Schlüssel behalten).

Unser Experten-Tipp von Maderer Immobilien

Wir raten unseren Kunden in Nürnberg, Fürth und Erlangen dringend von “Tür-und-Angel-Rückgaben” oder anonymen Briefkasteneinwürfen ab.

  1. Für Vermieter: Prüfen Sie bei Auszügen täglich Ihren Briefkasten. Dokumentieren Sie sofort das Datum des Fundes. Gehen Sie zeitnah in die Wohnung, um Schäden zu prüfen.
  2. Die bessere Lösung: Bestehen Sie auf einem sauberen Übergabeprotokoll.

Ein Protokoll schützt beide Seiten. Der Mieter hat den Beweis, dass er die Schlüssel abgegeben hat, und der Vermieter hat Klarheit über den Zustand der Wohnung. Als Ihr Immobilienmakler übernehmen wir diese oft emotionalen Termine professionell für Sie – damit es später keinen Streit über Kratzer im Parkett gibt.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Gang zum Anwalt. Urteile sind Einzelfallentscheidungen.

  3. Januar 2026
  Kategorie: Immobilien Vermieten