Mieter zahlt zu spät? Warum Sie trotz Nachzahlung die Kündigung durchsetzen können

Für Vermieter in Nürnberg und Umgebung ist es ein Horrorszenario: Die Miete bleibt aus, die Rückstände häufen sich und die finanzielle Planung gerät ins Wanken. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt Ihnen nun massiv den Rücken. Es klärt die Frage: Muss ich einen unzuverlässigen Mieter behalten, nur weil er die Schulden im letzten Moment begleicht?

Rechtliche Sicherheit ist das Fundament jeder erfolgreichen Immobilienvermarktung. Als Ihr erfahrener Immobilienmakler in Nürnberg, Fürth und Erlangen unterstützen wir Sie nicht nur bei der Bewertung Ihrer Immobilie, sondern sorgen auch für rechtssichere Prozesse bei Verkauf und Vermietung.

Der Fall: Schonfristzahlung rettet nicht vor dem Auszug

In dem vom BGH entschiedenen Fall (Az. VIII ZR 306/22) hatte ein Mieter über mehrere Monate keine Miete gezahlt. Der Vermieter reagierte rechtssicher und sprach neben der fristlosen auch eine hilfsweise ordentliche Kündigung aus.

Zwar zahlte der Mieter kurz darauf alles nach (Schonfristzahlung), doch der BGH entschied zugunsten des Vermieters: Während die fristlose Kündigung durch die Zahlung hinfällig wurde, blieb die ordentliche Kündigung wirksam. Der Mieter musste die Wohnung räumen.

Rechtssicherheit für Vermieter: Das BGH-Urteil im Detail

Die Richter bestätigten damit ihre bisherige Linie (vgl. auch BGH, Az. VIII ZR 214/16). Wer als Eigentümer in Franken – egal ob in Erlangen, Fürth oder der Nürnberger City – rechtssicher handeln will, sollte die rechtliche Feinheit kennen:

  • Heilung nur für Fristlose: Die Nachzahlung innerhalb der Schonfrist heilt gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB lediglich die fristlose Kündigung.
  • Bestand der ordentlichen Kündigung: Die ordentliche Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Pflichtverletzung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) bleibt davon unberührt. Das Vertrauensverhältnis gilt durch den massiven Verzug als nachhaltig gestört.

„Besonders in den begehrten Mietlagen wie der Nürnberger Altstadt oder dem Innenstadtgürtel Süd ist eine rechtssichere Verwaltung entscheidend für die Wertstabilität Ihres Objekts.“

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer Schonfristzahlung? Die Schonfristzahlung erlaubt es Mietern, eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen abzuwenden, indem sie alle Schulden innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleichen. Dies ist in § 569 BGB geregelt.

Kann ich einem Mieter trotz Nachzahlung ordentlich kündigen? Ja. Laut aktuellem BGH-Urteil (Az. VIII ZR 306/22) wird durch die Nachzahlung nur die fristlose Kündigung unwirksam. Eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt bestehen, da der vorangegangene Zahlungsverzug eine schwere Pflichtverletzung darstellt.

Warum ist das Aktenzeichen VIII ZR 214/16 so wichtig? Dieses Grundsatzurteil des BGH hat erstmals deutlich klargestellt, dass die “Heilungswirkung” einer Nachzahlung nicht auf die ordentliche Kündigung ausstrahlt. Das aktuelle Urteil bestätigt diese für Vermieter vorteilhafte Rechtslage erneut.

Warum sollte ich immer beide Kündigungsarten aussprechen? Nur durch die Kombination aus fristloser und ordentlicher Kündigung sind Sie als Vermieter optimal abgesichert. Sollte der Mieter die Schonfrist nutzen, greift die ordentliche Kündigung als “Sicherheitsnetz” und das Mietverhältnis endet dennoch fristgerecht.

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  18. Januar 2026
  Kategorie: Mietrechtsurteile