Der Notartermin 2026: In 5 Schritten zum rechtssicheren Verkauf.

Keine Angst vorm Notar: So bereiten Sie Ihren Hausverkauf perfekt vor.

Der Notartermin ist das „Finale“ Ihres Immobilienverkaufs. Doch wie bei einem wichtigen Radrennen entscheidet sich der Sieg oft schon bei der Vorbereitung der Ausrüstung. Fehlt ein Dokument oder entspricht ein Plan nicht den strengen Normen der Banken, gerät der gesamte Zeitplan ins Stocken. Als Ihr Partner mit 25 Jahren Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Unterlagen „finanzierungsfest“ sind, damit Sie entspannt die Ziellinie überqueren können.

1. Die Checkliste: Warum „einfach“ nicht mehr reicht

Viele Eigentümer unterschätzen, dass heute nicht mehr nur der Notar, sondern vor allem die Bank des Käufers die Spielregeln bestimmt. Ohne diese Unterlagen gibt es meist keine Finanzierungszusage:

  • Bemaßter Grundriss mit Architektenstempel: Banken akzeptieren heute kaum noch Skizzen. Ein offizieller Stempel garantiert die Richtigkeit der Maße.
  • Wohnflächenberechnung (mit Stempel): Die Berechnung muss nach aktuellen Normen (WoFlV) erfolgen. Ein Fehler hier kann die gesamte Finanzierung platzen lassen.
  • Baubeschreibung: Oft verlangt, um die Substanz und Qualität der Immobilie zu bewerten.
  • Aktueller Grundbuchauszug & Energieausweis: Absolute Pflicht-Basics.
  • Brandversicherungsnachweis: Ohne aktuelle Police gibt es oft keine finale Freigabe.
  • Die Beschaffung und Prüfung dieser Dokumente ist fester Bestandteil unseres umfassenden Verkaufsservices. Wir nehmen Ihnen den Behördengang ab und sorgen dafür, dass alle Pläne bankenkonform vorliegen

2. Der „Maderer-Turbo“: Der digitale Datenraum für die Bank

Vorbereitung zum Notartermin beim Hausverkauf mit Maderer Immobilien – Checkliste der benötigten Unterlagen.

Warum dauert es bei vielen Maklern ewig bis zum Termin? Weil die Unterlagen „scheibchenweise“ kommen.

Mein Tipp: Wir bereiten alle Unterlagen (inkl. der gestempelten Pläne) so auf, dass der Käufer sie nur noch an seine Bank weiterleiten muss. Sobald der Kaufvertragsentwurf vom Notar erstellt wurde, verlangt die Bank diesen sofort zur finalen Prüfung. Wir sorgen dafür, dass dieser Entwurf fehlerfrei und zeitnah vorliegt. Bevor wir den Entwurf für den Kaufvertrag in Auftrag geben, sichern wir den Wert Ihres Objekts durch eine fundierte Immobilienbewertung ab – so starten wir mit Fakten in die Verhandlung

3. Das 14-Tage-Widerrufsrecht (Verbraucherschutz)

Ein zentraler Punkt beim Notartermin ist die sogenannte 14-Tage-Frist. Hier gibt es oft Missverständnisse: Handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden (Unternehmer) und einem Verbraucher (ein sog. Verbrauchervertrag nach § 17 Abs. 2a BeurkG), schreibt der Gesetzgeber zwingend vor, dass dem Verbraucher der Text des Rechtsgeschäfts zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen muss.

Dies dient dem Schutz des Verbrauchers vor Übereilung. Selbst wenn sich beide Parteien einig sind, darf der Notar vor Ablauf dieser Frist nur in begründeten Ausnahmefällen beurkunden. Wir managen dieses Timing für Sie, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.

4. Was passiert eigentlich beim Termin?

Der Notar ist ein neutraler Träger eines öffentlichen Amtes. Er liest den Vertrag Wort für Wort vor. Das ist keine reine Formsache, sondern Ihre Absicherung. Wir begleiten Sie persönlich zu diesem Termin, klären letzte Details und stellen sicher, dass alle Vereinbarungen (z. B. zur Übergabe oder zu verbleibenden Einbauten) rechtssicher fixiert sind.

🚀 Maderer-Expertentipp: Keine Pläne? Kein Problem!

Viele Hausbesitzer haben keine aktuellen oder gestempelten Grundrisse mehr. Da die Banken des Käufers hierauf jedoch bestehen, greifen wir auf unser Netzwerk aus Architekten und Vermessern zurück, um diese Unterlagen für Sie zeitnah und rechtssicher zu erstellen. So verhindern wir, dass die Finanzierung Ihres Käufers auf den letzten Metern scheitert.

Haben Sie Fragen zu einem anstehenden Verkauf im Landkreis? Erfahren Sie hier mehr über unsere Expertise, wenn wir Ihre

FAQ: Häufige Fragen zum Notartermin

Warum braucht meine Bank einen Architektenstempel auf dem Grundriss?

Banken nutzen die Immobilie als Sicherheit für das Darlehen. Um den Wert genau zu berechnen, verlassen sie sich nicht mehr auf private Angaben. Ein Architektenstempel bestätigt die rechtliche Verbindlichkeit der Flächen und Maße. Falls Ihnen diese Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie mit unserem Netzwerk dabei, diese zeitnah zu erstellen.

Wer sucht den Notar aus und wer zahlt die Kosten?

In der Regel wählt der Käufer den Notar aus, da er auch die Kosten für die Beurkundung trägt (meist ca. 1,5–2 % des Kaufpreises inkl. Grundbuchgebühren). Als Verkäufer sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Entwurf Ihre Interessen (z. B. die Lastenfreistellung) fair berücksichtigt – dabei unterstützen wir Sie als Profi-Makler.

Gilt die 14-Tage-Frist auch bei Verkäufen von Privat an Privat?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie primär bei Verträgen zwischen einem Unternehmer (z. B. Bauträger oder gewerblicher Investor) und einem Verbraucher. Doch auch bei reinen Privatverkäufen halten sich die meisten Notare an diese Frist, um sicherzustellen, dass beide Parteien den Entwurf prüfen konnten. Wir sorgen dafür, dass die Frist effizient genutzt wird, um alle offenen Fragen vorab zu klären.

  31. Januar 2026
  Kategorie: Immobilien Verkaufen