Einbau einer E-Ladestation in der Wohnungseigentümergemeinschaft

E-Ladestation in der WEG-Gemeinschaft. Wie sind die Regelungen?

E-Ladestation: Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentümergesetz angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Über das „Wie“ der Durchführung der baulichen Veränderungen entscheidet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jedoch im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung nach eigenem Ermessen. Der einzelne Wohnungseigentümer hat mithin keinen Anspruch auf eine bestimmte Durchführung der betreffenden baulichen Veränderung.

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Maurice Reichardt
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Ich bin der Herr Reichardt und bin rundum zufrieden gewesen immer freundlich und immer kurze Wartezeit bei E-Mails.Alles insgesamt sehr gut.👍
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Sabine Hauguth
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Ich war sehr erfreut über die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit von Herrn Maderer, der auch jederzeit für alle Fragen und Anliegen offen war. Die beste Entscheidung dieses Projekt betreffend!
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Kai Obermeier
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Herr Maderer hat den gesamten Ablauf von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe professionell, freundlich und zuverlässig begleitet. Er war jederzeit gut erreichbar, hat alle Fragen schnell beantwortet und den gesamten Prozess transparent und unkompliziert gestaltet. Gerade bei meiner ersten eigenen Wohnung hat mir seine Unterstützung viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich während des gesamten Ablaufs sehr gut betreut gefühlt. Vielen Dank an Herrn Maderer für die angenehme Zusammenarbeit. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Verena S.
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Der gesamte Prozess lief dank Herr Maderer reibungslos ab. Besonders gut gefallen hat uns seine gute Erreichbarkeit, die transparente Zusammenarbeit und die schnelle Rückmeldung bei Fragen. Sehr zu empfehlen.
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Jens Krugmann
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Ich hätte nicht gedacht, dass meine Immobilie so schnell und professionell vermarket und letztendlich auch verkauft wird. Ein großes Dankeschön an Maderer Immobilien. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
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Sandra Wahl
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Sehr freundlich und hat gut unterstützt.
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Gordon Freeman
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So wünscht man sich das: Professionell, pünktlich und absolut unkompliziert. Der gesamte Prozess lief ohne jegliche Probleme ab. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! 5 Sterne sind hier mehr als verdient.
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Anna H.
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Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
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In einem vom Landgericht Stuttgart entschiedenen Fall gab es eine Auseinandersetzung zwischen einem Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hinsichtlich des Einbaus einer E-Ladestation auf den verfügbaren Parkplätzen des Gebäudekomplexes. Die Hauptstreitfrage bestand darin, wie genau eine Ladeinfrastruktur für das Gebäude realisiert werden sollte. Der Wohnungseigentümer war entschlossen, sein eigenes Konzept umzusetzen. Die WEG allerdings beschlossen über eine Firma ein Gesamtkonzept zum Betreiben von Ladepunkten für E-Mobilität erstellen zu lassen und wollte das Ergebnis abwarten. Der Wohnungseigentümer zog vor Gericht, jedoch ohne Erfolg.

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Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

  13. November 2023
  Kategorie: WEG Gemeinschaft