Gartenrecht in Nürnberg & Region: Was Mieter dürfen und wo Vermieter Grenzen setzen

Die ersten Sonnenstrahlen locken uns in Eibach und Röthenbach in die Hinterhöfe und in Behringersdorf und Schwaig oder am Schmausenbuck in die weitläufigen Gärten. Doch mit der Gartenarbeit sprießt oft auch der Nachbarschaftsstreit. Besonders für Vermieter von Gartenwohnungen in Nürnberg, Fürth oder Schwabach ist es wichtig zu wissen: Was ist rechtlich gedeckt und wo hört die Freiheit im Grünen auf?

Grüne Grenzen: Hecken, Zäune und Grenzabstände

Ob im Nürnberger Land oder mitten in der Stadt – das bayerische Nachbarrecht (BayAbstG) ist hier die Instanz. Wenn Margit S. Brombeeren pflanzen will, muss sie Grenzabstände einhalten. In Bayern gilt meist: Bei Pflanzen bis zu 2 Meter Höhe ist ein Abstand von 0,5 Metern zur Grenze einzuhalten. Wächst es höher, müssen es 2 Meter sein.

💡 Maderer-Tipp für Vermieter: Weisen Sie Ihre Mieter aktiv darauf hin, dass überhängende Zweige zurückgeschnitten werden müssen, um den Frieden mit den Nachbarn in der Reihenhaussiedlung in Roth oder Stein zu wahren.

Wildblumen vs. Englischer Rasen

Ein häufiger Streitpunkt: Die ökologische Blumenwiese. Mieter dürfen ihren Garten grundsätzlich gestalten, wie sie möchten. Dass Samen auf den penibel gepflegten Rasen des Nachbarn wehen, ist rechtlich meist hinzunehmen. Solange das Grundstück nicht verwahrlost, ist Vielfalt erlaubt.

Tierhaltung im Garten: Hasenstall und Hundehütte

In einer Gartenwohnung in Nürnberg-Nord ist Tierhaltung oft ein Thema. Hier gilt für Mieter:

  • Mobil ist okay: Ein einfacher Hasenstall oder eine Hundehütte, die nicht fest mit dem Boden verankert ist, ist meist erlaubt.
  • Bauliche Veränderung: Sobald Zement ins Spiel kommt (z.B. ein Fundament), muss der Vermieter zustimmen.
  • Belästigung: Geruch und Lärm müssen sich im Rahmen halten – das gilt im dichten Wohngebiet in der Nürnberger Südstadt genauso wie in der Freiheit in Fürth.
Baumschutz: Wann darf die Säge raus?

In Nürnberg ist die Baumschutzverordnung streng. Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm (gemessen in 1 Meter Höhe) stehen unter Schutz. Bevor Ihre Mieter oder Sie selbst zur Säge greifen, ist eine Rücksprache mit dem Umweltamt Nürnberg oder der jeweiligen Gemeindeverwaltung in Schwabach oder Roth Pflicht.

FAQ Bereich zum Thema Garten

Wie hoch darf eine Hecke in Bayern zum Nachbarn sein? Antwort:

Das bayerische Nachbarrecht schreibt vor, dass bei einer Heckenhöhe bis 2 m ein Grenzabstand von 0,5 m eingehalten werden muss. Über 2 m Höhe sind 2 m Abstand nötig.

Darf mein Mieter Bäume im Garten einfach fällen? Antwort:

Nein. In Städten wie Nürnberg greift die Baumschutzverordnung. Zudem gehören größere Eingriffe in die Gartengestaltung oft zur Abstimmungspflicht mit dem Vermieter.

Ist ein Hasenstall im Mietgarten erlaubt?

Ja, solange er mobil ist und keine Geruchs- oder Lärmbelästigung darstellt. Eine feste Verankerung (Fundament) bedarf der Zustimmung des Vermieters.

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  11. Februar 2026
  Kategorie: Immobilien Allgemein

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