Wie viele Hunde sind in der Mietwohnung erlaubt? Das müssen Vermieter in Nürnberg & Fürth wissen

Die Haltung von Haustieren führt zwischen Vermietern und Mietern immer wieder zu hitzigen Diskussionen. Besonders die Frage „Wie viele Hunde sind eigentlich zu viel?“ beschäftigt Eigentümer von der Nürnberger Altstadt bis hin zu exklusiven Objekten in Nürnberg Fischbach. Ein wichtiges Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 424 C 28654/13) bringt hier Klarheit und stärkt die Position der Vermieter, wenn es um die Überbelegung von Wohnraum durch Tiere geht.

Der Fall: Wenn aus Tierliebe eine Belastung wird

In dem verhandelten Fall hielt ein Mieter mehrere Hunde in seiner Wohnung. Der Vermieter sah darin eine vertragswidrige Nutzung und klagte auf die Reduzierung der Tieranzahl – mit der Begründung, ein Hund sei für die Wohnungsgröße und die Hausgemeinschaft absolut ausreichend. Der Mieter hielt dagegen: Im Mietvertrag sei keine explizite Regelung zur Anzahl der Tiere verankert, daher dürfe er frei entscheiden.

Das Amtsgericht München gab dem Vermieter recht. Das Gericht entschied, dass der Mieter lediglich einen Hund halten dürfe. Die Begründung: Auch ohne konkrete Klausel im Vertrag muss die Tierhaltung im „rahmen des üblichen“ bleiben und darf die Mietsache nicht übermäßig beanspruchen.

Wie viele Hunde sind in einer Mietwohnung in der Metropolregion Nürnberg erlaubt?

Grundsätzlich gibt es keine starre gesetzliche Zahl. Es kommt immer auf die Einzelfallprüfung an. Faktoren wie die Wohnungsgröße, der Zustand des Hauses und die Anzahl der Mitbewohner spielen eine Rolle. In einem weitläufigen Loft in Nürnberge Langwasser mag die Situation anders bewertet werden als in einer 2-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Schwabach. Das Urteil des AG München zeigt jedoch deutlich: Vermieter müssen eine „Hundeschwemme“ nicht tatenlos hinnehmen, selbst wenn der Mietvertrag keine detaillierten Verbote enthält.

Darf ich als Vermieter die Hundehaltung komplett verbieten?

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Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen in Mietverträgen ist laut Bundesgerichtshof (BGH) unzulässig. Solche Klauseln sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Dennoch bedeutet das keinen Freibrief. Als Vermieter haben Sie das Recht, eine individuelle Zustimmung einzufordern. Diese darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden – etwa bei gefährlichen Rassen, drohender Geruchsbelästigung oder eben einer zu hohen Anzahl an Tieren, die die Bausubstanz (z. B. hochwertiges Parkett) gefährden könnte.

Wann kann ich die Zustimmung zur Tierhaltung widerrufen?

Sollten die Hunde für massiven Lärm sorgen (Dauerbellen in der Mittagsruhe) oder die hygienischen Zustände im Treppenhaus beeinträchtigen, haben Vermieter eine Handhabe. Eine Abmahnung ist hier der erste Schritt. Wenn Sie als Eigentümer in Gebieten wie Zirndorf oder Stein vermieten, ist ein harmonisches Nachbarschaftsgefüge Gold wert – wir von Maderer Immobilien achten bereits bei der Mieterauswahl darauf, dass Mensch und Tier perfekt zur Hausgemeinschaft passen.

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  25. Februar 2026

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