Wohnung mieten, muss ich den Immobilienmakler zahlen? Wir klären auf!

Immobilienmakler: Gerade jetzt, mit dem Bestellerprinzip, hört man die abenteuerlichsten Geschichten was Immobilienmakler alles Versuchen um die Provision auf den Mieter umzulegen. Das ist für uns von Maderer Immobilien aus der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen das aller letzte und unterstes Niveau.

Das Bestellerprinzip sagt ganz deutlich, dass der der Bestellt bezahlt. Das heißt konkret, sobald Sie sich auf ein Wohnungsinserat eines Immobilienmaklers melden und diese Immobilie besichtigen und auch noch anmieten, darf das Immobilienbüro von Ihnen keine Provision verlangen! Da gibt es keinerlei Ausnahmen. Es dürfen auch nicht irgendwelche Servicegebühren verlangt werden von Ihnen als Mietinteressent für Besichtigungen oder das ausfertigen eines Mietvertrages. Sollte Ihnen sowas angeboten werden, sollten Sie sowas gleich beim Ordnungsamt melden.

Er darf auch dann keine Provision verlangen, wenn Ihnen der Immobilienmakler eine vergleichbare Immobilie zum mieten anbietet die er in seinem Bestand schon hat. Hier wird gerne versucht über einen Suchauftrag den Sie erteilen sollen die Provision auf Sie als Mietinteressent abzuwälzen.

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Wann muss ich als Mietinteressent die Provision zahlen? Sie sind dann Provisionspflichtig, wenn Sie zum einen dem Immobilienbüro einen Suchauftrag erteilen und das Immobilienbüro eine Immobilie anbietet die das Immobilienbüro explizit für Sie gesucht hat. Davon sind ausgenommen alle Immobilien die der Makler schon im Bestand hat oder einen anderen Mietinteressenten angeboten hat. Hier darf keine Provision verlangt werden.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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