Richtiges Lüften, Hinweispflicht des Vermieters?

Richtiges Lüften: Der Mieter einer Wohnung kann erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Wohnstandard aufweisen, der bei vergleichbaren Wohnungen üblich ist. Dabei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen. Wenn spezifische Anforderungen durch technische Normen vorgegeben sind, ist die Erfüllung dieser Normen verpflichtend. Dabei ist grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen. Steht daher der bauliche Zustand einer Wohnung im Einklang mit den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen Normen, ist das Gebäude nach den damaligen Regeln der Baukunst errichtet worden und damit mangelfrei. Erst später in Kraft getretene DIN-Vorschriften können für die Beurteilung eines Mangels der Wohnung hingegen nicht herangezogen werden.

Rechtliche Sicherheit ist das Fundament jeder erfolgreichen Immobilienvermarktung. Als Ihr erfahrener Immobilienmakler in Nürnberg, Fürth und Erlangen unterstützen wir Sie nicht nur bei der Bewertung Ihrer Immobilie, sondern sorgen auch für rechtssichere Prozesse bei Verkauf und Vermietung.

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Maurice Reichardt
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Ich bin der Herr Reichardt und bin rundum zufrieden gewesen immer freundlich und immer kurze Wartezeit bei E-Mails.Alles insgesamt sehr gut.👍
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Sabine Hauguth
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Ich war sehr erfreut über die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit von Herrn Maderer, der auch jederzeit für alle Fragen und Anliegen offen war. Die beste Entscheidung dieses Projekt betreffend!
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Kai Obermeier
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Herr Maderer hat den gesamten Ablauf von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe professionell, freundlich und zuverlässig begleitet. Er war jederzeit gut erreichbar, hat alle Fragen schnell beantwortet und den gesamten Prozess transparent und unkompliziert gestaltet. Gerade bei meiner ersten eigenen Wohnung hat mir seine Unterstützung viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich während des gesamten Ablaufs sehr gut betreut gefühlt. Vielen Dank an Herrn Maderer für die angenehme Zusammenarbeit. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Verena S.
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Der gesamte Prozess lief dank Herr Maderer reibungslos ab. Besonders gut gefallen hat uns seine gute Erreichbarkeit, die transparente Zusammenarbeit und die schnelle Rückmeldung bei Fragen. Sehr zu empfehlen.
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Jens Krugmann
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Ich hätte nicht gedacht, dass meine Immobilie so schnell und professionell vermarket und letztendlich auch verkauft wird. Ein großes Dankeschön an Maderer Immobilien. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
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Sandra Wahl
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Sehr freundlich und hat gut unterstützt.
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Gordon Freeman
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So wünscht man sich das: Professionell, pünktlich und absolut unkompliziert. Der gesamte Prozess lief ohne jegliche Probleme ab. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! 5 Sterne sind hier mehr als verdient.
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Anna H.
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Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
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Richtiges Lüften: Die Richter des Landgerichts Hanau entschieden, dass bei Einbau neuer Fenster vor Abschluss des Mietvertrags der Vermieter den Mieter nicht auf die Notwendigkeit eines erhöhten Lüftungsverhaltens hinweisen muss. Das wird jedoch anders beurteilt, wenn der Vermieter die Fenster in einem laufenden Mietverhältnis austauscht.

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  11. Dezember 2023
  Kategorie: Mietrechtsurteile