Schutz vor Eigenbedarfskündigung im hohen Alter? Ja sagt das Landgericht

Eigenbedarfskündigung: In einem vom Landgericht Berlin (LG) entschiedenen Fall sprach ein Vermieter 2015 gegenüber den mittlerweile 87- und 84-jährigen Mietern die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs aus. Die beiden Senioren widersprachen der Kündigung unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort der Mietwohnung und ihre beschränkten finanziellen Mittel für die Beschaffung von Ersatzwohnraum.

Die Richter des Landgericht Berlins (LG) kamen zu dem Urteil, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.

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