Videoüberwachung im Hausflur: Was Vermieter in der Metropolregion Nürnberg für die Sicherheit tun dürfen

Die Sicherheit der eigenen Immobilie liegt jedem Vermieter am Herzen. Ob in der Nürnberger Südstadt, in einem Neubau in Fischbach oder einem Mehrfamilienhaus in der Fürther Innenstadt: Vandalismus, Graffiti oder ungebetene Gäste im Treppenhaus sind ärgerlich und teuer. Viele Eigentümer greifen daher schnell zur Kamera. Doch Vorsicht: Wer hier ohne rechtliches Fundament handelt, riskiert teure Abmahnungen und Bußgelder.

In diesem Ratgeber klären wir, unter welchen Voraussetzungen Sie als Vermieter in Mittelfranken eine Videoüberwachung rechtssicher installieren können und wo die roten Linien verlaufen.

Die rechtliche Hürde: Das Urteil des AG Frankfurt am Main (Az.: 33 C 3407/14)

Lange Zeit galt eine sehr restriktive Haltung. Das oft zitierte Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main stellte klar: Allein der allgemeine Wunsch nach Abschreckung von Einbrechern oder Vandalen rechtfertigt keine Kamera im Hausflur. Weder eine echte Kamera noch eine täuschend echte Attrappe durften ohne konkreten Anlass installiert werden. Der Grund: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter und Besucher wiegt schwerer als das allgemeine Sicherheitsbedürfnis des Vermieters. Ein „Überwachungsdruck“ soll vermieden werden, damit sich Bewohner in ihrem privaten Rückzugsort frei bewegen können.

Wann ist eine Kamera im Mehrfamilienhaus erlaubt? – Die Interessenabwägung

Trotz strenger Rechtsprechung ist Videoüberwachung nicht grundsätzlich verboten. Es kommt auf die sogenannte Interessenabwägung an. Damit wir bei Maderer Immobilien unseren Kunden in Nürnberg und Umgebung Sicherheit bieten können, prüfen wir stets folgende Szenarien, in denen eine Installation möglich sein kann:

Professionelle Videoüberwachung in Einem Modernen Mehrfamilienhaus in Nürnberg Zur Sicherheit Für Vermieter.

Konkrete Gefahrenlage: Gab es in der Vergangenheit nachweislich Einbrüche, schwere Sachbeschädigungen oder Bedrohungen im Objekt? Wenn Sie polizeiliche Protokolle vorlegen können, verschiebt sich die Waagschale zu Ihren Gunsten.

Milderes Mittel: Können Sie das Ziel (z. B. Schutz vor Graffiti) auch anders erreichen? Wenn ein besserer Schließzylinder oder eine hellere Beleuchtung am Eingang nicht geholfen haben, ist die Kamera oft der nächste legitime Schritt.

Räumliche Begrenzung: Die Kamera darf niemals die Wohnungstüren der Mieter erfassen. Der Fokus muss auf neuralgischen Punkten wie dem Hauseingang oder dem Zugang zur Tiefgarage liegen.

Worauf müssen Vermieter bei der Installation achten?

Wenn die Entscheidung für eine Kamera gefallen ist, müssen Sie die Vorgaben der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) strikt einhalten. Wir in Franken setzen auf Transparenz:

  • Hinweisschilder: Ein gut sichtbares Schild am Eingang („Achtung Videoüberwachung“) ist Pflicht. Es muss Informationen darüber enthalten, wer für die Daten verantwortlich ist und wie lange gespeichert wird.
  • Speicherdauer: Die Aufnahmen sollten in der Regel nach 48 bis maximal 72 Stunden automatisch überschrieben werden, sofern kein Vorfall vorliegt.
  • Bereichsaussparung: Moderne Kameras ermöglichen das „Schwärzen“ von Bereichen. Öffentliche Gehwege (z. B. an der Fürther Freiheit) oder private Wohnungseingänge müssen technisch ausgeblendet werden.

Darf ich eine Kamera-Attrappe im Treppenhaus aufhängen?

Hier herrscht oft ein Irrglaube: „Ist ja kein Film drin, also ist es erlaubt.“ Das stimmt rechtlich nicht. Auch eine Attrappe erzeugt einen sogenannten Überwachungsdruck. Mieter fühlen sich beobachtet und verändern ihr Verhalten. Daher gelten für täuschend echte Attrappen dieselben strengen Regeln wie für echte Kameras. Ohne berechtigtes Interesse sollten Sie auch in Schwabach oder Roth auf Attrappen verzichten, um den Hausfrieden nicht zu gefährden.

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Reicht ein Schild „Achtung Videoüberwachung“ aus, um Mieter abzuschrecken?

Ein Schild allein ist rechtlich unbedenklich, solange keine Kamera installiert ist. Es dient der Prävention. Sobald jedoch eine Linse (auch deaktiviert) ins Spiel kommt, reicht das Schild nicht mehr aus, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Wir empfehlen unseren Vermietern in der Metropolregion Nürnberg, bei echten Sicherheitsproblemen lieber auf ein zertifiziertes Sicherheitskonzept zu setzen, statt auf „halbe Lösungen“.

Was passiert bei Verstößen gegen den Datenschutz?

Die bayerischen Datenschutzbehörden verstehen hier keinen Spaß. Unzulässige Videoüberwachung kann zu hohen Bußgeldern und Schmerzensgeldforderungen der Mieter führen. Bevor Sie also im Nürnberger Land oder in der Stadt zur Bohrmaschine greifen, sollten Sie die Notwendigkeit dokumentieren und gegebenenfalls das Einverständnis der Mietergemeinschaft einholen. Ein gemeinsamer Beschluss kann Wunder wirken und rechtliche Risiken minimieren.

💡 Maderer-Tipp: Fazit: Sicherheit ja, aber mit System. Als Ihr Partner für Immobilien in Nürnberg unterstützen wir Sie dabei, den Wert Ihrer Immobilie zu schützen, ohne die Rechte Ihrer Mieter zu verletzen.

  24. Februar 2026
  Kategorie: Mietrechtsurteile

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