Sanierung als Werbungskosten absetzten!

Sanierung als Werbungskosten absetzten! Renovierungsarbeiten an Vermietungsobjekten sind ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienverwaltung. Unter bestimmten Bedingungen erkennt das Steuerrecht Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung von Mietimmobilien als Werbungskosten an. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine Einkunftserzielungsabsicht besteht. Die Renovierungsarbeiten müssen also darauf abzielen, das Objekt vermietbar zu machen oder dessen Zustand zu verbessern, um höhere Mieteinnahmen zu erzielen oder den Wert der Immobilie zu steigern.

Das Finanzgericht Düsseldorf verhandelte einen Fall, bei dem sich die Renovierungsarbeiten über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren erstreckten, ohne eine konkrete, nachvollziehbare Planung, wann die Sanierungen abgeschlossen würden.

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Petra
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Von der Besichtigung bis zum Mietvertrag lief alles reibungslos und zuverlässig. Wir sind voll und ganz zufrieden. Vielen Dank an Herrn Maderer für die tolle Unterstützung. Absolut empfehlenswert!
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Maurice Reichardt
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Ich bin der Herr Reichardt und bin rundum zufrieden gewesen immer freundlich und immer kurze Wartezeit bei E-Mails.Alles insgesamt sehr gut.👍
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Sabine Hauguth
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Ich war sehr erfreut über die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit von Herrn Maderer, der auch jederzeit für alle Fragen und Anliegen offen war. Die beste Entscheidung dieses Projekt betreffend!
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Kai Obermeier
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Herr Maderer hat den gesamten Ablauf von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe professionell, freundlich und zuverlässig begleitet. Er war jederzeit gut erreichbar, hat alle Fragen schnell beantwortet und den gesamten Prozess transparent und unkompliziert gestaltet. Gerade bei meiner ersten eigenen Wohnung hat mir seine Unterstützung viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich während des gesamten Ablaufs sehr gut betreut gefühlt. Vielen Dank an Herrn Maderer für die angenehme Zusammenarbeit. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Verena S.
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Der gesamte Prozess lief dank Herr Maderer reibungslos ab. Besonders gut gefallen hat uns seine gute Erreichbarkeit, die transparente Zusammenarbeit und die schnelle Rückmeldung bei Fragen. Sehr zu empfehlen.
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Jens Krugmann
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Ich hätte nicht gedacht, dass meine Immobilie so schnell und professionell vermarket und letztendlich auch verkauft wird. Ein großes Dankeschön an Maderer Immobilien. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
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Sandra Wahl
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Sehr freundlich und hat gut unterstützt.
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Gordon Freeman
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So wünscht man sich das: Professionell, pünktlich und absolut unkompliziert. Der gesamte Prozess lief ohne jegliche Probleme ab. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! 5 Sterne sind hier mehr als verdient.
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In dem Fall aus der Praxis hatte ein ehemaliger Bauingenieur ein in seinem Besitz befindliches Mehrfamilienhaus nach Leerstand begonnen zu sanieren, ohne dabei einen konkreten Zeitplan anzugeben. In seiner Einkommensteuererklärung gab er die anfallenden Sanierungskosten als Werbungskosten an, mit der Begründung der späteren Vermietungsabsicht des Gebäudes. Nach 10 Jahren Renovierungsarbeiten ohne konkrete Angabe eines Fertigstellungszeitpunktes entschied das Finanzgericht, dass die Kosten nicht mehr anerkannt würden. Ohne konkreten Zeitplan der Fertigstellung gäbe es keinerlei Beweise mehr für eine Vermietungsabsicht, zumal die Dauer der Renovierungsmaßnahmen weit über das übliche Maß hinausging.

Bei Gebäudesanierungen zu Vermietungszwecken sollte entsprechend unbedingt ein konkreter Umsetzungsplan erstellt werden, um aus steuerlicher Sicht Vorteile für die entstandenen Kosten geltend machen zu können.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

  15. Mai 2024
  Kategorie: Immobilien Allgemein