Baumfällung & Baumpflege in Nürnberg: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Ein prachtvoller Ahorn in Erlenstegen oder eine alte Eiche in Zirndorf sind Gold wert für das Stadtklima. Doch was viele Immobilienbesitzer unterschätzen: Mit dem grünen Stolz wächst auch die Verantwortung. Das Thema Nachbarschaftsrecht sorgt zwischen Gostenhof und dem Knoblauchsland immer wieder für Zündstoff. Wir klären auf, wie Sie sich vor Haftungsrisiken schützen.
Die „nachbarrechtliche Fürsorgepflicht“: Mehr als nur Gärtnern
Als Grundstückseigentümer in der Metropolregion Nürnberg sind Sie rechtlich zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht verpflichtet. Das bedeutet konkret: Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Ob bei einem Sommergewitter über der Wöhrder Wiese oder einem Herbststurm am Dutzendteich – bricht ein morscher Ast ab und beschädigt das Auto des Nachbarn, haften Sie. Ein gepflegter und rechtssicherer Baumbestand trägt maßgeblich zum ersten Eindruck und damit zum Wert Ihres Grundstücks bei. Nutzen Sie unsere professionelle Immobilien-Wertermittlung für Nürnberg & Umgebung, um zu erfahren, wie sich der Zustand Ihres Gartens auf den aktuellen Marktwert auswirkt.
Regelmäßige Kontrolle ist Pflicht – Das BGH-Urteil im Fokus
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az: V ZR 84/04) hat hierzu klar entschieden: Eigentümer müssen ihren Baumbestand regelmäßig auf Krankheiten oder Überalterung prüfen.
- Sichtprüfung: Einmal im Jahr (am besten im belaubten und unbelaubten Zustand) sollten Sie Stamm und Krone checken.
- Handlungspflicht: Zeigt der Baum Totholz oder Pilzbefall, müssen Sie handeln – durch Rückschnitt oder, im Extremfall, eine Fällung.
- Planen Sie, Ihre Immobilie in nächster Zeit zu veräußern? Wir sorgen dafür, dass alle rechtlichen Aspekte – vom Energieausweis bis zur Verkehrssicherungspflicht der Bäume – geklärt sind. Erfahren Sie mehr über unseren Rundum-Sorglos-Service für den Hausverkauf.
Besonderheiten in der Region: Die Baumschutzverordnung
Bevor Sie in Schwabach, Fürth oder Roth die Motorsäge ansetzen, ist Vorsicht geboten. Viele Kommunen in unserer Region haben strenge Baumschutzverordnungen. Ein ungenehmigter Rückschnitt kann teuer werden. Als lokaler Experte empfehle ich: Im Zweifel immer einen Fachbetrieb aus der Region hinzuziehen, der die lokalen Satzungen kennt. Sie sind unsicher, ob Ihr Baumbestand den aktuellen Anforderungen entspricht oder suchen einen zuverlässigen Fachbetrieb in der Region? Kontaktieren Sie uns direkt – wir unterstützen Sie mit unserer lokalen Expertise und vermitteln Ihnen gerne Kontakte zu kompetenten Baumpflegern in Nürnberg, Fürth oder Erlangen.
FAQ-Block zu Baumfällung & Baumpflege
Wie oft muss ich meine Bäume als Eigentümer kontrollieren?
Laut Rechtsprechung ist eine regelmäßige Sichtprüfung (ca. 1-2 Mal pro Jahr) ausreichend, sofern der Baum gesund erscheint. Bei Anzeichen von Krankheit ist ein Experte hinzuzuziehen.
Muss ich den Rückschnitt beim Nachbarn selbst bezahlen?
Ja, wenn Ihre Bäume die Grenze überschreiten oder eine Gefahr darstellen, tragen Sie als Eigentümer die Kosten für die Verkehrssicherung.
Gilt in Nürnberg eine Baumschutzverordnung?
Ja, die Stadt Nürnberg schützt bestimmte Baumarten ab einem gewissen Stammumfang. Vor größeren Maßnahmen sollte immer die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden.
