Bundesfinanzhof bestätigt unschädliche Zwischenvermietung bei privaten Veräußerungsgeschäften

Bundesfinanzhof: Werden Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder veräußert und wurden diese in der Zwischenzeit durchgehend vermietet, so liegt ein steuerlich zu berücksichtigender Veräußerungsvorgang vor.

Bundesfinanzhof: Es gilt jedoch die Ausnahme, dass bei ausschließlicher Eigennutzung oder bei Eigennutzung in den beiden Jahren vor der Veräußerung und im tatsächlichen Veräußerungsjahr kein steuerbarer Vorgang entsteht.

In einem durch das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden Fall (vgl. Ausgabe Juni 2019, Beitrag Nr. 4), veräußerte ein Steuerpflichtiger sein bebautes Grundstück. Dieses hatte er über sieben Jahre lang selbst bewohnt und erst im Jahr der Veräußerung zudem noch für ein halbes Jahr vermietet. Der BFH entschied mit Urteil vom 3.9.2019 genauso wie das Finanzgericht Baden-Württemberg vor ihm.

Bundesfinanzhof: Bei der Veräußerung eines Grundstücks innerhalb der Frist von zehn Jahren liegt kein steuerpflichtiger Vorgang vor, wenn die Eigennutzung eine bestimmte Dauer nicht unterschreitet. So ist eine Zwischenvermietung unschädlich, wenn der Eigentümer des Grundstücks im Vorjahr der Veräußerung ganzjährig durchgehend und in dem Jahr davor sowie im Veräußerungsjahr selbst an mindestens einem Tag selbst bewohnt hat. Es muss dabei ein zusammenhängender Zeitraum vorliegen. Diese Nutzung zu eigenen Wohnzwecken reicht für den Ausschluss eines steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäfts aus.

Auch interessant: Immobilie Steuerfrei verkaufen, wie sind die Fristen?

Anmerkung: Es bleibt die Reaktion der Finanzverwaltung zu der Entscheidung abzuwarten. Grundsätzlich sollten Sie sich bei einer Zwischenvermietung der eigengenutzten Wohnung immer steuerlich beraten lassen, damit Sie nicht bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie in die Steuerfalle tappen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Unsere Bewertungen
google
Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
google
Sehr seriöse, professionelle und fachkundige Beratung, Bearbeitung und Vermittlung
google
Wir greifen seit ca. 20 Jahren immer wieder auf die Expertise von Herrn Maderer und seinem Team zurück und sind immer sehr zufrieden, mit seiner pragmatischen und vertrauensvollen Herangehensweise, egal ob es um eine Vermietung, einem Kauf oder Verkauf von Wohnungen / Häuser geht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
google
Beratung sehr professionell und zuverlässig
  6. März 2023