Gemeinschaftseigentum erhalten, Instandhaltungskosten auf die Eigentümer übertragen?

Sind Instandhaltungskosten übertragbar für das Gemeinschaftseigentum?

Instandhaltungskosten: Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Erträge des gemeinschaftlichen Eigentums und des Gemeinschaftsvermögens. Der Anteil bestimmt sich nach dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile. Ferner ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums berechtigt. Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten einen anderen Verteilerschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen.

Dabei kommt den Wohnungseigentümern bei Änderungen des Kostenverteilerschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Der Beschluss über eine Kostenverteilung muss, wie es für alle Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt, lediglich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Die Wohnungseigentümer dürfen danach jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Dabei dürfen an die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder des anderen Wohnungseigentümers auswirkt. Dies bedeutet daher, dass sowohl das „Ob“ als auch das „Wie“ der Änderung nicht willkürlich sein dürfen.

In der Praxis hatte eine WEG einen Beschluss gefasst, der vorsah, dass bestimmte Bauteile, die üblicherweise im Bereich des Sondereigentums der Eigentümer befindlich sind (Fenster, Balkontüren, Rollläden, Dachflächenfenster und Wohnungseingangstüren), allerdings Gemeinschaftseigentum sind, auf Kosten der Wohnungseigentümer, zu dessen Sondereigentumseinheit diese Einrichtung „zählt“, zu erhalten und zu erneuern sind.

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Maurice Reichardt
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Ich bin der Herr Reichardt und bin rundum zufrieden gewesen immer freundlich und immer kurze Wartezeit bei E-Mails.Alles insgesamt sehr gut.👍
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Sabine Hauguth
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Ich war sehr erfreut über die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit von Herrn Maderer, der auch jederzeit für alle Fragen und Anliegen offen war. Die beste Entscheidung dieses Projekt betreffend!
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Kai Obermeier
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Herr Maderer hat den gesamten Ablauf von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe professionell, freundlich und zuverlässig begleitet. Er war jederzeit gut erreichbar, hat alle Fragen schnell beantwortet und den gesamten Prozess transparent und unkompliziert gestaltet. Gerade bei meiner ersten eigenen Wohnung hat mir seine Unterstützung viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich während des gesamten Ablaufs sehr gut betreut gefühlt. Vielen Dank an Herrn Maderer für die angenehme Zusammenarbeit. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Verena S.
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Der gesamte Prozess lief dank Herr Maderer reibungslos ab. Besonders gut gefallen hat uns seine gute Erreichbarkeit, die transparente Zusammenarbeit und die schnelle Rückmeldung bei Fragen. Sehr zu empfehlen.
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Jens Krugmann
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Ich hätte nicht gedacht, dass meine Immobilie so schnell und professionell vermarket und letztendlich auch verkauft wird. Ein großes Dankeschön an Maderer Immobilien. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
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Sandra Wahl
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Sehr freundlich und hat gut unterstützt.
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Gordon Freeman
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So wünscht man sich das: Professionell, pünktlich und absolut unkompliziert. Der gesamte Prozess lief ohne jegliche Probleme ab. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! 5 Sterne sind hier mehr als verdient.
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Anna H.
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Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
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Die Richter entschieden, dass dies keineswegs willkürlich ist, sondern dem naheliegenden Ansatz entspricht, dass diese Bauteile der Einwirkung durch die Wohnungseigentümer in höherem Maße als das sonstige Gemeinschaftseigentum ausgesetzt und daher auf deren Kosten zu erhalten und auszutauschen sind.

Dass einzelne Maßnahmen an diesen Bauteilen in nicht amortisierter Zeit in der Vergangenheit auf Gemeinschaftskosten durchgeführt worden sind, führt nicht dazu, dass damit in Zukunft abweichende Beschlüsse der WEG ausgeschlossen wären. 

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Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen. 

  7. November 2023
  Kategorie: WEG Gemeinschaft