Kosten für die Kontrolle von Müllbehälter umlagefähig

Müllbehälter vom externen Dienstleister kontrollieren lassen?

Mülltrennung: Das geschieht jedoch nicht immer, sodass u. U. Restmüllbehälter von externen Dienstleistern kontrolliert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun zu klären, ob die dafür anfallenden Kosten umlegbare Betriebskosten sind.

Die richtige Mülltrennung ist in Deutschland verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt also Pappe, Kunststoff, Bioabfall, Glas usw. korrekt zu trennen. Hierfür gibt es auch unterschiedliche Müllbehältern

Mülltrennung: Das geschieht jedoch nicht immer, sodass u. U. Restmüllbehälter von externen Dienstleistern kontrolliert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun zu klären, ob die dafür anfallenden Kosten umlegbare Betriebskosten sind.

„Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand, sind im Wohnraummietverhältnis auf den Mieter umlegbare Betriebskosten“, entschieden die Richter des BGH.

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  5. Mai 2023
  Kategorie: Mietrechtsurteile