Modernisierung: Wann muss der Mieter wirklich raus?
Modernisierung geplant? Wichtige Klarstellung vom Landgericht Berlin für Immobilieneigentümer!
Modernisierungsmaßnahmen sind ein wichtiger Hebel für den Werterhalt und die Attraktivität Ihrer Immobilie. Doch welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn es um die Duldung durch Mieter geht – insbesondere, wenn ein Auszug im Raum steht? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II (LG) bringt Licht ins Dunkel und ist für jeden Vermieter relevant.
Der Kern des Urteils: Das Gericht stellte klar, dass die reine Pflicht eines Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden, nicht automatisch bedeutet, dass er die Wohnung räumen muss. Eine vorübergehende Räumung kann nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener Baufälligkeit und Unbewohnbarkeit während der Arbeiten) verlangt werden. Im konkreten Fall wurde die Räumungsklage einer Vermieterin gegen einen langjährigen Mieter abgewiesen, da diese strengen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Was bedeutet das für Sie als Eigentümer? Dieses Urteil unterstreicht: Eine sorgfältige Planung, eine klare Kommunikation und eine genaue Kenntnis der Rechtslage sind bei Modernisierungsprojekten unerlässlich, um Konflikte und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die bloße Ankündigung von Arbeiten reicht nicht aus, um einen Auszug zu fordern, wenn die Wohnung bewohnbar bleibt.
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