Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigung gilt nicht für Cousin

Eigenbedarfskündigung: Ein Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches liegt insbesondere z.B. vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der …

Eigenbedarfskündigung unwirksam wegen uralt Vereinbarung!

Eigenbedarfskündigung: In einem vom Landgericht Berlin II entschiedenen Fall ging es zentral um die Frage, ob eine Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs rechtmäßig war. Die Eigentümerin wollte die Wohnung aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, …

Eigenbedarfskündigung nach Immobilienkauf

In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall wurde 2014 ein vermietetes Wohnhaus verkauft. Nach einer Vereinbarung im Kaufvertrag verzichtete der Erwerber auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung. Nach einigen Jahren wurde die Immobilie erneut verkauft. Da sich der neue Erwerber nicht …

Schutz vor Eigenbedarfskündigung im hohen Alter? Ja sagt das Landgericht

Eigenbedarfskündigung: In einem vom Landgericht Berlin (LG) entschiedenen Fall sprach ein Vermieter 2015 gegenüber den mittlerweile 87- und 84-jährigen Mietern die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs aus. Die beiden Senioren widersprachen der Kündigung unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren …

Eigenbedarfskündigung – Wegfall des Nutzungswunsches vor Ablauf der Kündigungsfrist

In einem Fall aus der Praxis hatte ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil er diese aufgrund einer aufzunehmenden Tätigkeit in der dortigen Stadt benötigte. Nach Ausspruch der Kündigung hatte sich der Grund für die Eigenbedarfskündigung erledigt. Das Landgericht …

Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel-Eigenbedarfskündigung

Im Falle einer Eigenbedarfskündigung sind sowohl auf Seiten des Vermieters wie auf Seiten des Mieters grundrechtlich geschützte Belange (Eigentum, Gesundheit) betroffen. Daher sind eine umfassende Sachverhaltsaufklärung sowie eine besonders sorgfältige Abwägung erforderlich, ob im jeweiligen Einzelfall die Interessen des Mieters …