Eigenbedarfskündigung – Wegfall des Nutzungswunsches vor Ablauf der Kündigungsfrist

In einem Fall aus der Praxis hatte ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil er diese aufgrund einer aufzunehmenden Tätigkeit in der dortigen Stadt benötigte. Nach Ausspruch der Kündigung hatte sich der Grund für die Eigenbedarfskündigung erledigt. Das Landgericht Berlin (LG) hatte nun zu entscheiden, ob die Wohnung trotzdem geräumt werden muss.

Die Richter des LG kamen zu dem Entschluss, dass eine Weiterverfolgung des Räumungsanspruchs rechtsmissbräuchlich ist, da der Nutzungswunsch nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr besteht.

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  26. Juni 2019
  Kategorie: Mietrechtsurteile