Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen?

Modernisierungsmaßnahmen auf Mieter umlegen?

Modernisierungsmaßnahmen: Vermieter müssen bei der Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter solche Kosten unberücksichtigt lassen, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter aufgrund dessen nicht nur die Kosten für bereits fällige Instandhaltungs- und -setzungsmaßnahmen abziehen, die aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen hinfällig werden. Vielmehr ist ein Instandhaltungsabzug auch bei einem Austausch noch vollständig funktionierender Bauteile erforderlich, wenn diese bereits über einen nicht unerheblichen Teil ihrer Nutzungsdauer genutzt wurden, sodass durch die Modernisierung fiktive Instandhaltungskosten erspart werden. Geht der Vermieter aber zu Unrecht von einer reinen Modernisierungsnatur seiner Maßnahmen aus und unterlässt er infolgedessen in seiner Mieterhöhungserklärung jeglichen Abzug von ersparten Erhaltungskosten, folgt daraus jedoch keine formelle Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung.

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Maurice Reichardt
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Ich bin der Herr Reichardt und bin rundum zufrieden gewesen immer freundlich und immer kurze Wartezeit bei E-Mails.Alles insgesamt sehr gut.👍
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Sabine Hauguth
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Ich war sehr erfreut über die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit von Herrn Maderer, der auch jederzeit für alle Fragen und Anliegen offen war. Die beste Entscheidung dieses Projekt betreffend!
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Kai Obermeier
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Herr Maderer hat den gesamten Ablauf von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe professionell, freundlich und zuverlässig begleitet. Er war jederzeit gut erreichbar, hat alle Fragen schnell beantwortet und den gesamten Prozess transparent und unkompliziert gestaltet. Gerade bei meiner ersten eigenen Wohnung hat mir seine Unterstützung viel Sicherheit gegeben. Ich habe mich während des gesamten Ablaufs sehr gut betreut gefühlt. Vielen Dank an Herrn Maderer für die angenehme Zusammenarbeit. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Verena S.
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Der gesamte Prozess lief dank Herr Maderer reibungslos ab. Besonders gut gefallen hat uns seine gute Erreichbarkeit, die transparente Zusammenarbeit und die schnelle Rückmeldung bei Fragen. Sehr zu empfehlen.
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Jens Krugmann
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Ich hätte nicht gedacht, dass meine Immobilie so schnell und professionell vermarket und letztendlich auch verkauft wird. Ein großes Dankeschön an Maderer Immobilien. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
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Sandra Wahl
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Sehr freundlich und hat gut unterstützt.
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Gordon Freeman
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So wünscht man sich das: Professionell, pünktlich und absolut unkompliziert. Der gesamte Prozess lief ohne jegliche Probleme ab. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit! 5 Sterne sind hier mehr als verdient.
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Anna H.
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Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
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Eine Mieterhöhungserklärung ist allerdings dann formell unwirksam und damit nichtig, wenn die zu Grunde liegenden Modernisierungsmaßnahmen im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch gar nicht abgeschlossen sind. Der Vermieter kann, der verfrüht unternommenen Mieterhöhung auch nicht dadurch zum Erfolg verhelfen, dass er wegen der erst später abgerechneten Kosten eine ergänzende Mieterhöhung erklärt.

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  6. November 2023
  Kategorie: Immobilien Vermieten