Geldbuße wegen unangemessen hoher Miete

Der Eigentümer einer 33,1 m2 großen Einzimmerwohnung mit Kochnische, fensterlosem Bad/WC, Flur und Balkon in Frankfurt a. M. vermietete diese teilmöblierte Wohnung für 550 €/Monat kalt zzgl. Nebenkosten von 180 €/Monat. Auf Anzeige des Mieters ermittelte das Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung.

Das Amtsgericht verurteilte daraufhin den Vermieter wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hoher Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt a. M. herrschenden Mietwohnungsangebotes zu einer Geldbuße von 3.000 €. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) hat diese Entscheidung mit seinem Beschluss v. 1.11.2022 bestätigt. Die Richter des OLG führten aus, dass eine Miete, die um mehr als 20 % über dem üblichen Entgelt liegt, unangemessen ist.

Nebenkostenabrechnung, so erkennen Sie Fehler.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Unsere Bewertungen
google
Die Zusammenarbeit mit Maderer Immobilien war durchweg positiv. Der Austausch war nicht nur zügig und professionell, sondern auch menschlich sehr angenehm – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
google
Sehr seriöse, professionelle und fachkundige Beratung, Bearbeitung und Vermittlung
google
Wir greifen seit ca. 20 Jahren immer wieder auf die Expertise von Herrn Maderer und seinem Team zurück und sind immer sehr zufrieden, mit seiner pragmatischen und vertrauensvollen Herangehensweise, egal ob es um eine Vermietung, einem Kauf oder Verkauf von Wohnungen / Häuser geht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
google
Beratung sehr professionell und zuverlässig
  13. Februar 2023
  Kategorie: Mietrechtsurteile