Nebenkostenabrechnung, so erkennen Sie Fehler.

Alle Jahre wieder kommt die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter. Hierbei lohnt es sich die Abrechnungen genau zu prüfen. In den meisten fällen, ist die Nebenkostenabrechnung nämlich falsch. Sie als Mieter können hier Geld sparen eventuell sogar Rückzahlungen erwarten.

Wie erkenne ich als Mieter ob ich eine korrekte oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung bekommen habe? Vor dieser Frage stehen fast alle Mieter jedes Jahr auf neue. Wir von Maderer Immobilien möchten Ihnen hier einen kleinen Leitfaden mit an die Hand geben.

die Kosten

Laut Mietgesetz (§2 Betriebskostenverordnung) darf der Vermieter nur ganz bestimmte Posten auf seine Mieter umlegen. Zu diesen Posten gehören: Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Beleuchtung, Ungezieferbekämpfung, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister und Schornsteinreinigung. Grundsätzlich gilt, Sie müssen nur die Nebenkosten zahlen die im Mietvertrag vereinbart sind. Sollte einer der oben genannten Posten im Mietvertrag nicht genannt sein, müssen Sie dafür die Nebenkosten nicht zahlen.

Frist für Vermieter

Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode, etwa zum 31. Dezember des Folgejahres, bei Ihnen eintreffen. Kommt die Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter später, dürfen keine Nachzahlungen mehr verlangt werden. Für Rückzahlungen an Sie als Mieter, endet die Frist nach drei Jahren.

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Belege und Pfrüfzeit

Ab Zustellung der Nebenkostenabrechnung samt Belege, haben Sie als Mieter vier Wochen Zeit diese zu Prüfen und gegebenenfalls Korrekturen zu fordern. Dazu können Sie bei Ihrem Vermieter Kopien der original Belege anfordern.

Beratungsmöglichkeiten

Sollten Sie Hilfe benötigen bei der Überprüfung der Belege für die Nebenkostenabrechnung, hilft ihnen der ortsansäßige Mieterschutzbund oder auch die Verbraucherzentralen.

  6. November 2015
  Kategorie: Immobilien Allgemein

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