Wohnung mieten, Selbstauskunft falsche Angaben gemacht = fristlose Kündigung

Sie wollen eine Wohnung oder ein Haus anmieten, dann müssen Sie eine Selbstauskunft ausfüllen. Jetzt haben Sie noch eine schlechte Bonität (z.B. negative Schufa) dann haben Sie es naturgemäß ziemlich schwer. Dennoch sollten Sie bei der Selbstauskunft wahrheitsgemäße Angaben machen. Ansonsten kann der Schuss schnell nach hinten los gehen. So geschehen in München.

Um was geht es genau?

Für jeden Vermieter ist es der Alptraum schlecht hin, Mieter die die Miete nicht zahlen. Deswegen bestehen fast alle Vermieter darauf, vor der Anmietung eine sogenante Selbstauskunft auszufüllen um die finanziellen Verhältnisse zu klären. Wenn Sie hier falsche Angaben machen, kann Ihnen der Vermieter später fristlos kündigen. Das hat das Amtsgericht München bestätigt (Az.: 411 C 26176/14)

In dem verhandelten Fall, haben die Mieter sehr hoch gepokert und sind ganz tief gefallen. Im Mai 2013 hat ein Ehepaar mit zwei Kinder im Teenageralter in München Grünwald ein Einfamilienhaus angemietet. Die Miete für das Einfamilienhaus waren 3730 Euro pro Monat. Nicht gerade wenig Geld. Die Familie erschien auf Grund der Selbstauskunft für solvent. In der Selbstauskunft gab der 50-jähriger Mann an, als Selbstständiger auf ein Jahreseinkommen von 120.000,00 Euro zu kommen. Die Ehefrau verdiente angeblich als Angestellte 22.000 Euro. Zwangsvollstreckungen, Zahlungsausfälle oder eidesstattliche Versicherungen hätte es in der letzten fünf Jahren nicht gegeben.

Die besagte Familie zog in das schicke Einfamilienhaus ein und der Ärger ging los. Vom ersten Tage an, zahlten die Mieter ihr Miete erst nach Mahnungen und waren ständig im Rückstand mit der Miete. Anfang 2014 blieben Sie sogar zwei Monatsmieten komplett schuldig, darauf hin, drohten die Vermieter das erste mal mit der fristlosen Kündigung. Danach zahlten die Mieter wieder aber niemals pünktlich und vollständig. Nachdem die Miete für September und Oktober wieder komplett ausgeblieben ist, machten die Vermieter ernst und kündigten fristlos das Mietverhältnis.

Es hilft nicht, die Mietschulden zurückzuzahlen

Zwischenzeitlich haben die Vermieter auch die Bonitätsauskünfte eingeholt. Dabei stellte sich heraus, dass die damalige Selbstauskunft kräftig geschönt war. Schon seit 1994 laufen unbefriedigte Vollstreckungen gegen die Mieter. Im Oktober 2012 wurde vom Mieter auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Durch die falschen Angaben in der Selbstauskunft sei das Vertrauensverhältnis restlos und unwiderruflich zerstört. So das Argument der Vermieter im Kündigungsschreiben an die Mieter. Die Mieter weigerten sich auszuziehen und zahlten die kompletten Mietrückstände nach.

Mieterselbstauskunft und Datenschutz, wie passt das zusammen?

Das sollte den Mieter aber nicht mehr helfen. Das Amtsgericht München, gab den Vermietern mit ihrer Räumungsklage recht. Die Mieter hätten bewusst und unstreitig gelogen so das Amtsgericht. Deshalb und wegen wiederholten Zahlungsrückständen ist die fristlose Kündigung legitim. Die Rückzahlung der Mietzahlung kann da auch nichts mehr daran ändern. Die Mieter gingen in Berufung. Die Berufung wurde von Landgericht zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig!

  30. Oktober 2015
  Kategorie: Mietrechtsurteile
  1. Lana sagt:

    Aus Sicht der Vermieter, finde ich es richtig, dass man für falsche Angaben eine fristlose Kündigung bekommt. Ich habe meine Wohnung vor einem halben Jahr gefunden und zwar über einen Bauträger, der Immobilien in München anbietet. Von mir wurden alle Angaben und einige Dokumente verlangt und ich wurde aufgeklärt, warum falsche Angaben problematisch werden könnten. Das finde ich vollkommen gerechtfertigt, denn ich gehe ja einen (Miet)Vertrag ein!!

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