Meldebestätigung für Mieter die ein- oder ausziehen

Ab dem 01.November 2015 gilt für die Vermieter wieder die Meldebestätigung. Was ist die Meldebetätigung genau und welche Auswirkungen hat die Meldebestätigung auf mich als Mieter?

Mit der Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.November 2015 wird die Meldebestätigung für ein- und ausziehende Mieter von Wohnräumen wieder eingeführt. Die Änderung des Meldegesetzes bring für den Vermieter neue Pflichten mit sich. Sollte der Vermieter gegen Fristen zum neuen Meldegesetzes verstoßen, drohen hohe Bußgelder.

Was ändert sich durch das neue Meldegesetz (Meldebestätigung)?

Jeder Mieter von Wohnraum muss bei jedem Ein- oder Auszug von seinem Vermieter eine Bestätigung bekommen. Nur mit dieser Bestätigung, können Sie ihren Wohnsitz als Mieter bei der zuständigen Behörde ummelden. Die Fristen für die Ausstellung einer Ein- oder Auszugsbestätigung sind relativ knapp bemessen. Der Vermieter muss Ihnen als Mieter nach einem Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen die Bestätigung ausstellen. Die Bestätigung hat der Vermieter grundsätzlich in schriftlicher Form abzugeben. Eine weiter Möglichkeit wäre für den Vermieter die Bestätigung in elektronischer Form direkt bei der Meldebehörde abzugeben. Sollte sich Ihr Vermieter weigern oder die Frist nicht einhalten, drohen Bußgelder.

Zum einen kann der Vermieter durch Rückfragen bei der zuständigen Meldebehörde in Erfahrung bringen, ob sich der Mieter umgemeldet hat. Die hierfür erforderlichen Auskünfte muss die jeweilige Meldebehörde erteilen. Die Grundlage hierfür wurde ausdrücklich im neuen BMG verankert. Zum anderen muss der Vermieter auf Verlangen der Meldebehörde Auskunft geben über Personen, die bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Ausdrücklich verboten ist nach dem BMG eine Wohnungsanschrift für eine An- oder Ummeldung zur Verfügung zu stellen, obwohl ein Bezug der jeweiligen Wohnung nicht wirklich stattfindet oder beabsichtigt ist. Mit der gesetzlichen Änderung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden und kriminelle Machenschaften verhindert werden.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Zu den zukünftigen Pflichten des Vermieters gehört es auch die erforderlichen Angaben im Rahmen der Ein- oder Auszugsbestätigung zu machen. Vorgeschrieben sind folgende Angaben in der Bestätigung des Vermieters:

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter)
2. Art des Meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- und Auszugsdatum
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Name der meldepflichtigen Person

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Wer ist Meldepflichtig, grundsätzlich alle Personen die eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen. Sollten hier Angaben falsch sein oder fehlerhaft, droht dem Vermieter ebenfalls ein Bußgeld. Das Gesetz gibt dem Vermieter einen Anspruch gegenüber seinen Mieters auf Erteilung der Auskünfte, die der Vermieter benötigt um seine Verpflichtung nachzukommen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

  28. Oktober 2015
  Kategorie: Immobilien Vermieten

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