Mieterhöhung wurde eingeschränkt – Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Miete

Der Vermieter darf nach einer gewissen Zeit und bestimmten Voraussetzungen die Kaltmiete erhöhen. Somit kann der Vermieter in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen. Bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Bisher galt als Mietpreisbremse der Mietpreis, der in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurde. Dieser Zeitraum wurde nun mit dem „Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete“ auf sechs Jahre verlängert. Das Gesetz ist zum 1.1.2020 in Kraft getreten.

Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung

Damit sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, damit ging auch ein Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete einher.

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  7. Februar 2020