Mietpreisbremse 2026: Wunschdenken vs. Realität auf dem Wohnungsmarkt.

Regulierung im Check: Was Vermieter in der Metropolregion jetzt wissen müssen.

Im Jahr 2014 diskutierte Deutschland über die Einführung der Mietpreisbremse als neues „Allheilmittel“. Zwölf Jahre später stellen wir fest: Der Wohnungsmarkt gleicht eher einer Bergetappe bei Gegenwind – die Mieten steigen trotz Regulierung weiter, weil das Angebot knapp bleibt. Doch für Vermieter sind die rechtlichen Leitplanken enger geworden. Als Experten für den Vermieter-Service zeigen wir Ihnen, wie Sie 2026 rechtssicher agieren.

1. Status Quo: Die Mietpreisbremse wurde verlängert

Die ursprünglich befristete Mietpreisbremse wurde durch die aktuelle Bundesregierung bis 2029 verlängert. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt (dazu gehören Nürnberg, Fürth und Teile des Landkreises) gilt weiterhin:

  • Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen.
  • Ausnahmen: Neubauten (nach 2014) und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung bleiben weitgehend befreit.

2. Kappungsgrenze: Das Limit für Bestandsmieten

Wenn Sie die Miete in einem laufenden Vertrag anpassen möchten, ist nicht nur der Mietspiegel entscheidend, sondern auch die Kappungsgrenze.

  • In unserer Region (Nürnberg/Fürth/Erlangen) darf die Miete innerhalb von drei Jahren meist um maximal 15 % steigen (statt der üblichen 20 %), bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist.

3. Modernisierung 2026: Strengere Regeln für Eigentümer

Hier hat sich seit deinem Text von 2014 am meisten geändert. Die damaligen 11 % (oder die diskutierten 10 %) sind Geschichte.

  • 8 % Umlage: Heute dürfen nur noch 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden.
  • Kappungsgrenze bei Sanierung: Die monatliche Miete darf innerhalb von sechs Jahren nach einer Modernisierung um maximal 3 Euro pro Quadratmeter steigen (bei Kosten unter 10.000 € sogar nur um 2 Euro).
  • CO2-Kosten: Vergessen Sie nicht die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter, die wir in unserem Beitrag zur Nebenkostenabrechnung detailliert erläutert haben.

4. Möbliertes Wohnen: Das Ende der Grauzone

Lange Zeit war das Vermieten von möblierten Wohnungen ein Weg, die Mietpreisbremse zu umgehen. Seit 2025/2026 greift der Gesetzgeber hier härter durch: Der Möblierungszuschlag muss nun transparent ausgewiesen und berechnet werden. Ein „Pauschalpreis“, um die Bremse auszuhebeln, ist rechtlich kaum noch haltbar.

Aktuelle Regeln zur Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage 2026 für Vermieter.

🚀 Maderer-Expertentipp: Investition in Qualität

Die Mietpreisbremse bestraft Sanierungsstau. Wer jedoch in hochwertigen Neubau oder eine umfassende energetische Kernsanierung investiert, genießt deutlich mehr Freiheiten bei der Mietgestaltung. Eine gut gepflegte Kapitalanlage ist auch 2026 die beste Versicherung gegen regulatorische Einschnitte. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches Potenzial in Ihrem Portfolio steckt.

FAQ Bereich zu Mietpreisbremse

Gilt die Mietpreisbremse auch in Zirndorf oder Wendelstein?

Das hängt von der aktuellen Gebietsverordnung der bayerischen Staatsregierung ab. In Nürnberg und Fürth gilt sie definitiv. Für das Umland prüfen wir für Sie im Einzelfall, ob Ihre Immobilie in einem Bereich mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ liegt.

Muss ich dem neuen Mieter die Vormiete nennen?

Ja, Vermieter sind seit 2019 verpflichtet, dem Mieter vor Vertragsabschluss unaufgefordert Auskunft über die Vormiete zu geben, wenn sie sich auf eine Ausnahme der Mietpreisbremse berufen wollen.

Was passiert, wenn ich zu viel Miete verlangt habe?

Mieter können zu viel gezahlte Miete mittlerweile auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum zurückfordern. Eine fundierte Immobilienbewertung und Mietpreisanalyse im Vorfeld schützt Sie vor diesen Rückzahlungsansprüchen.

  1. Februar 2026
  1. Karsten sagt:

    Mit der Einführung der Mietpreisbremse hat man sich ja doch einiges mehr versprochen. Leider wurde dadurch nicht im geringsten das umgesetzt, wofür sie gedacht wurde, was ich als sehr schade empfinde.

    1. Guten Tag,

      Ihr Kommentar trifft es ganz genau.

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