Nebenkostenabrechnung = 2.Miete

Vielen Mietern drohen hohe Nachzahlungen wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert. Der Grund ist hinlänglich bekannt. Die stark gestiegenen Preise für Öl und Gas. Die monatlichen Nebenkosten, entwickeln sich immer mehr zur 2.Miete. da sind sich viele Experten einig. Leider ist es auch immer wieder der Fall das viele Abrechnungen einfach falsch sind. Maderer Immobilien informiert was Sie über die Nebenkosten wissen sollten.

Was wurde im Mietvertrag vereinbart? Bevor Sie die Nebenkostenabrechnung überprüfen, sollten Sie in ihrem Mietvertrag nachschauen was alles an Nebenkosten vereinbart wurde. Wichtig: Es dürfen nur die Nebenkosten vom Vermieter berechnet werden die in der gesetzlichen Betriebskostenverordnung erlaubt vermerkt sind. Sollten keine Nebenkosten nicht im Mietvertrag vereinbart sein, müssen Sie auch keine zahlen.

Die 12 Monatsfrist zum Vorlegen: In vielen Mietverträgen wird eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Dafür ist der Vermieter einmal im Jahr verpflichtet die tatsächlichen Kosten für die Nebenkosten offen zu legen. Die Abrechnung des Vermieters muss sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten beziehen. Der Vermieter hat maximal 1 Jahr Zeit, nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Hält er diese Frist nicht ein, sind eventuelle Nachforderungen Verjährt und Sie müssen nichts zahlen. Sollten Sie aber die Vermutung haben, dass Sie zu hohe Vorauszahlungen geleistet haben, bestehen Sie auf eine Abrechnung.

Verständliche Formulierungen: Der Gesetzgeber verlangt das der Vermieter eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben vorliegt. Damit ist gemeint, dass die Abrechnung übersichtlich gegliedert ist und für jedermann verständlich ist. Diese Angaben müssen in der Abrechnung enthalten sein:
1. Zusammenstellung der gesamtkosten
2. Angaben und Erläuterung des Verteilerschlüssels
3. Die Berechnung des Mieteranteils
4. Der Abzug der Vorauszahlung des Mieters

Sollte die Abrechnung die Anforderungen nicht enthalten, können Sie eine Nachbesserung verlangen. Solange die oben genannten Punkte nicht erfüllt sind, müssen Sie auch nicht zahlen.

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Widerspruchsrecht von 30 Tage: Sobald Ihnen die Abrechnung zugestellt worden ist, haben Sie 30 Tage Zeit die Nebenkostenabrechung zu überprüfen. Haben Sie z.B. Zweifel an der Heizkostenabrechnung, können Sie vom Vermieter Einsicht in die Originalbelege verlangen. Sollten Sie die 30 Tage Frist verstreichen lassen, müssen Sie vorläufig zahlen. Wenn falsche Angaben in der Nebenkostenabrechung enthalten sein, können Sie innerhalb von 12 Monaten Widerspruch einlegen.

Ihr Maderer Immobilien + Team

  23. September 2015
  Kategorie: Immobilien Vermieten

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