Wärmepumpe eingebaut, Gebäudeversicherung überprüfen!

Nicht nur vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes entscheiden sich zunehmend mehr Eigenheimbesitzer für den Kauf und Installation einer Wärmepumpe. Dabei ist es entscheidend, sich um adäquaten Versicherungsschutz zu kümmern, um ein breites Spektrum an Risiken abzudecken.

Wer eine Wärmepumpe erwirbt, sollte bei seiner Versicherung nachfragen, ob die Anlage hinreichend geschützt ist. So sind in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig i.d.R. Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder technische Defekte am Gerät nicht inkludiert. Jedoch können solche Risiken durch den Abschluss zusätzlicher Versicherungsbausteine abgesichert werden.

Eine Wohngebäudeversicherung bewahrt Hauseigentümer vor den finanziellen Auswirkungen von Sachschäden. Sie umfasst das Gebäude und alle fest eingebauten Gegenstände einschließlich Heizungsanlagen. Wärmepumpen im Garten können ebenfalls versichert sein, falls sie mit einer Anlage im Gebäude eine technische Einheit bilden. 

Standardmäßig sind folgende Gefahren über die Wohngebäudeversicherung versichert: 

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Leitungswasser und
  • Überspannung

Auch Schäden durch Bedienungs- und Konstruktionsfehler oder Diebstahl decken manche Versicherer grundlegend ab.

Bei in Rohbauten installierten Wärmepumpen gelten besondere Bedingungen. Um diese gegen Diebstahl oder Vandalismus zu versichern, ist eine Bauleistungsversicherung erforderlich.

Achtung:Wärmepumpen sind gegen Diebstahl nur dann versichert, wenn sie fest in das Gebäude integriert sind.

Auch Interessant: Gebäudeenergiegesetz was muss ich wissen

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

  18. Dezember 2023
  Kategorie: Immobilien Allgemein