Wasserschaden, zahlt die Versicherung?

Wasserschaden: Mal wieder ein Fall aus der Praxis. Ein Handwerker hat versehentlich die Hauswasserleitung angebohrt. Dadurch kam es zu einem Wasserleitungsschaden in der Erdgeschosswohnung im Bereich des Esszimmers. Es kommt, wie es kommen muss, in den Wohnräumen der Erdgeschosswohnung wurde der Parkettboden beschädigt. 

Auf Grund der Versicherungsbedingungen leistet die Versicherung u.a. Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden. Hierüber bestand zwischen der Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer Einigkeit. 

Der Versicherungsnehmer möchte einen kompletten Austausch des Parkettbodens im Wohnzimmer und Esszimmer mit der Begründung das 2/3 der Fläche beschädigt seien. Um ein einheitliches Erscheinungsbild wieder zu haben, wäre ein Komplettaustausch zwingend erforderlich. Diese Auffassung teilt die Versicherung in keiner weiße und erstatte nur einen Teil des Schadens.

Die Parteien konnten sich nicht einigen und es musste ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Der Sachverständige begutachtete den beschädigten Parkettboden und kam zu dem Schluss das die optische Beeinträchtigung am Boden durch den Leitungswasserschaden lediglich die Hälfte der Bodenfläche betrifft bzw. wahrgenommen werde. 

Nicht destotrotz bejahte der Sachverständige den kompletten Austausch des Parkettes. Warum? Auf Grund der nicht vorhandenen Liefermöglichkeiten der verlegten Parkettsorte. Optische Brüche, die bei der Anarbeitung von Ersatzparkettstäben einer anderen Sorte an verbleibende Parkettstäbe entstünden, waren angesichts der guten Sichtbarkeit des Parketts bzw. der optischen Beeinträchtigung als nicht hinnehmbar einzustufen. Außerdem war nicht nur die vorhandene Parkettsorte selbst nicht mehr erhältlich, sondern insbesondere auch Parkettstäbe in entsprechendem Maß, womit ein Teilaustausch ohnehin nicht in Betracht gekommen wäre. Somit hatte der Versicherungsnehmer vor Gericht Erfolg.

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  3. Januar 2025
  Kategorie: Immobilien Allgemein