Mietkaution Rechte, Pflichten für Mieter und Vermieter

Mietkaution: Kaum ist das Mietverhältnis beendet, die Schlüssel wurden zurück gegeben und der ärger wegen der Kaution geht los. Plötzlich findet der Vermieter Schäden an der Wohnung oder noch viel Schlimmer, der Vermieter wechselt und kennt die Verabredungen nicht.

Mietkaution: Welche Rechte habe ich als Mieter

Mietkaution, wie viel darf der Vermieter verlangen?

Die höhe der Kaution wurde vom Gesetzgeber geregelt. Der Vermieter darf maximal drei Kaltmieten als Mietkaution verlangen.

Ist die Kaution sofort zu zahlen?

Nein muss man nicht.. Sie können die Kaution gleich auf einmal zahlen, Sie können aber auch die Kaution in drei gleichen Raten zahlen. Beginnend mit dem Mietverhältnis.

Was dürfte ich außer Geld als Kaution hinterlegen?

Für die Kaution dürfen Sie außer Geld auch eine Bürgschaft oder Sachwerte hinterlegen. Vorausgesetzt, der Vermieter ist einverstanden das Sie ihm einen Goldbarren, Auto oder sonst für welche Sachwerte übergeben.In der Praxis wird immer mehr die Möglichkeit einer Bankbürgschaft genommen. Vorteil, Sie müssen kein Bargeld einsetzten. Nachteil, die Bankbürgschaft kostet Ihnen jährlich einen gewissen Betrag der von Bank zu Bank unterschiedlich ist.

Kann sich der Vermieter einfach von der Kaution bedienen?

Während eines laufenden Mietverhältnis auf keinen Fall. Das Geld ist ihr Eigentum und ist nur verpfändet. Der Vermieter muss das Kautionsgeld auch separat von seinem Vermögen aufbewahren bzw. anlegen. Sonst könnte im falle einer Insolvenz des Vermieters ihre Kaution weg sein.Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter auf das Geld zugreifen so ferner er Ansprüche gegen Sie hat wegen Schäden an der Mietsache.

Wie ist es bei Schäden die vor Einzug vorhanden waren und jetzt reklamiert werden?

Beispiel: Der Fall: In Ihrer Wohnungstür gibt es ein Sicherheitsschloss, aber Sie haben es nie benutzt. Der Schaden bestand also schon, bevor Sie eingezogen sind – aber Sie wussten davon nichts. Erst als der Vermieter Ihnen nach Ihrem Auszug mitteilt, dass das Schloss defekt ist, erfahren Sie davon. Denn es soll nun mit Ihrem Kautionsgeld ausgetauscht werden. Darf er das?Grundsätzlich muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Doch das klingt in der Theorie besser, als es in der Praxis ist. Denn wenn ein Schaden entdeckt wird, nehmen Vermieter gern automatisch an, dass er nach dem Einzug entstanden sein muss. Die Beweislast liegt dann also doch beim Mieter. Schlecht, wenn er dann keine Kopie des Übergabeprotokolls vorlegen kann.

Wann muss mir der Vermieter meine Kaution zurückzahlen?

Egal, was Sie bis jetzt gehört haben: Hierfür gibt es keine klare Regel. Grundsätzlich muss der Vermieter die Kaution (samt Zinsen) sofort an Sie überwiesen, wenn fest steht, dass mit der Wohnung alles in Ordnung ist und keine Zahlungen mehr ausstehen.Gerichte haben den Vermietern dafür unterschiedliche „Bedenkzeiten“ eingeräumt. Wenn noch nicht ganz klar ist, ob und wieviel Geld für die Reparatur von Schäden oder ausstehende Beträge nötig ist, kann der Vermieter die Kaution bis zu drei Monate zurückhalten.In „schwierigen“ Fällen sind auch sechs Monate erlaubt – und „sehr schwierigen“ sogar neun, erklärt Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Allerdings ist nicht klar, worin sich ‚schwierig‘ und ‚sehr schwierig‘ unterscheiden.“

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  29. Januar 2016
  Kategorie: Immobilien Vermieten

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