Darf der Vermieter eine Kamera im Hausflur installieren?

Zur aller erst, Vermieter dürfen am Eingang des Mehrfamilienhauses werden eine Kamera noch eine Kamera-Attrappe anbringen, solange es keine besonderen Gründe dafür gibt, die dies rechtfertigen. Der allgemeine Wunsch nach Abschreckung von Vandalen und Einbrechern reicht dazu nicht aus.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 33 C 3407/14

 

  15. Oktober 2015
  Kategorie: Mietrechtsurteile

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