Darf der Vermieter eine Kamera im Hausflur installieren?

Zur aller erst, Vermieter dürfen am Eingang des Mehrfamilienhauses werden eine Kamera noch eine Kamera-Attrappe anbringen, so lange es keine besonderen Gründe dafür gibt, die dies rechtfertigen. Der allgemeine Wunsch nach Abschreckung von Vandalen und Einbrechern reicht dazu nicht aus.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 33 C 3407/14

  15. Oktober 2015
  Kategorie: Mietrechtsurteile

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