70 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen sind fehlerhaft

Widerrufsrecht: Die Verbraucherzentrale in NRW hat 600 Immobilienkredite unter die Lupe genommen. Das erschreckende für die Verbraucherzentrale war, dass gut 70 Prozent der Verträge für einen Immobilienkredit eine falsche Widerrufsbelehrung zu Grunde lag. Die Kunden wurde schlichtweg nicht korrekt über Ihren Widerruf informiert. Die Folge daraus ist, dass der Widerruf nicht nach der 14-Tage-Frist endet. Somit haben Sie die Möglichkeit auch noch nach Jahren von ihrem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Das kann durchaus sehr lohnenswert sein bei den momentan historischen Zinsen.

Beispiel, wenn Sie vor mehreren Jahren einen Darlehen mit langer Laufzeit und einen Zinssatz von 5 Prozent aufgenommen haben, haben Sie jetzt die Möglichkeit in einen Darlehensvertrag zu wechseln wo Sie nur noch 2 Prozent Zinsen zahlen. Dabei entfällt auch die übliche Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank die bei einer vorzeitigen Kündigung anfallen würden. Aber bei alle Freude, bei einem Widerruf, gibt es auch Pflichten die einzuhalten sind.

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Sie müssen binnen 30 Tagen die komplette offene Kreditsumme zurückzahlen. ansonsten droht die Zwangsversteigerung und der Verlust der Immobilie. Daher sollten Sie schon vor dem Widerruf sicherstellen das Sie die Finanziellen mittel haben um das Restdarlehen zu tilgen. Ein weiteres Problem kann es geben, dass Ihnen einige Banken den Anschlusskredit verweigern, wenn sie erfahren das Sie von ihrem Widerruf gebrauch gemacht haben.

Darüberhinaus, verweigern sich einige Banken dagegen den Widerruf zu akzeptieren. Hier hilft nur noch der gang zum Gericht. Finanziell eine gewagte Sache. Bei einer Restkredithöhe von 130.000€, fallen ca. 13.000€ Gerichtskosten an in erster Instanz.

  13. Oktober 2015

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